Pensionskassen
22. Februar 2019

Mehr Renditechancen für Pensionskassen

Zu wenig Risiko in der Kapitalanlage bedeutet zu viel Risiko für Pensionskassen und Trägerunternehmen. Zur Erfüllung der Garantieziele braucht es die Zielrenditen von Aktien. Die dauerhafte Nachschussgefahr ist bei Staatsanleihen sogar höher.

Dass Pensionskassen auf Grund ihrer ­Garantien im Niedrigzins­umfeld besonders leiden, ist bekannt. Doch was kann man dagegen tun? ­Freiheiten in der Kapitalanlage beziehungsweise höhere ­Quoten bei Aktien und Alternatives sind der Schlüssel für ­ausreichende ­Renditen. Dazu tragen Kollektive, Trägerunternehmen und lange ­Anlagezeiträume bei. Hilfreich könnte zudem die reine ­Beitragszusage sein. Ausreichende Renditen dienen auch der Mitarbeiterbindung und schützen vor aufsichtsrechtlichen Eingriffen.

Absage an die reine Beitragszusage? Dieser Eindruck scheint sich zu konkretisieren, nachdem nun über ein Jahr seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) verstrichen ist und es ­bislang nur Angebote, aber keine konkrete Nachfrage gibt. Dies ist zu bedauern, da der Sinn und Zweck des BRSG die Verbreitung von ­betrieblicher Altersvorsorge im Mittelstand zur Vorbeugung gegen ­Altersarmut ist und eine Umsetzung abseits eines versicherungs­förmigen Weges bei niedrigen Zinsen sinnvoller wäre. Der Startschuss für diese als Sozialpartnermodell aufgesetzte Betriebsrente mit Garantieverbot fiel Anfang 2018. Dabei scheint allgemein kein Desinteresse an bAV zu bestehen – und dazu hat auch das BRSG ­beigetragen. Zum Beispiel meldet die Metallrente das „stärkste ­Wachstum in der Geschichte“. Mit 72.000 Neuverträgen hat sich der ­Zuwachs in 2018 fast verdoppelt. „Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersvorsorge einen unerwartet starken Schub erhalten“, freut sich Geschäftsführer Heribert Karch.

Die mäßige Resonanz bezüglich der reinen Beitragszusage selbst hat verschiedene Gründe. Einmal dürfte die Zurückhaltung in einer verfehlten Erwartungshaltung begründet sein. Unternehmen, die ­bereits über eine bAV verfügen, erhofften sich vom BRSG nämlich vor allem eine Stärkung in Form einer Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses sowie die Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung. Diese beiden Punkte wurden in zwei Umfragen (März 2017 und September 2018) von Willis Towers Watson von den ­befragten Unternehmen am häufigsten genannt. „Gerade diese Problemfelder packt das BRSG aber nicht an – sie stehen aktuell anderweitig im ­Fokus einer gesetzlichen beziehungsweise gerichtlichen Klärung“, ­erläutert Dr. Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet. Vermarktet wurde das BRSG aber mit der Haftungsbefreiung des Arbeitgebers durch den Garantieverzicht. Hier scheint der Schuh in der Praxis aber auch zu drücken. Die Haftungsbefreiung wird zum Beispiel durch den Verband der ­Firmenpensionskassen ausdrücklich begrüßt. Dass der Arbeitgeber vollständig aus der Haftung genommen wird, ist aus Sicht des VFPK ein wichtiger Schritt für eine attraktivere bAV.

Das Garantieverbot ist für Arbeitnehmer auch kein Nachteil – erst recht nicht bei schrumpfenden Kapitalerträgen. Das Rentenwerk ­informiert, dass Beschäftigte von dem Sozialpartner-Modell voraussichtlich deutlich mehr als von bisherigen klassischen Angeboten ­profitieren. Die erwarteten Renten liegen im neuen Modell bis um das Vierfache höher. Das Konsortium der genossenschaftlich geprägten Versicherer Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Stuttgarter verglich für diese Analyse das eigene neue Angebot mit Daten eines großen Anbieters aus der alten Welt der betrieblichen Altersvorsorge. So erhält ein 25-Jähriger, der monatlich 100 Euro einzahlt, bisher ­garantierte 170 Euro Rente – im neuen Modell hingegen bis zu 765 Euro oder mit einem stark auf Sicherheit ausgerichteten Anlage-Mix 421 Euro. Ein Kunde, der mit 35 Jahren das Sparen beginnt, könnte statt 130 Euro künftig zwischen 259 und 416 Euro erreichen, je nach gewähltem Risikoprofil. Möglich wird das, weil das neue Betriebs­rentenstärkungsgesetz (BRSG) einen Verzicht auf Garantien erlaubt, weshalb sich Gelder der Versicherten ertragreicher investieren lassen. Das Problem, das auch das Rentenwerk erkannt hat: In den Genuss der reformierten betrieblichen Altersvorsorge kommen ­Arbeitnehmer allerdings nur, wenn sich die Sozialpartner tarifvertraglich darauf ­einigen – das ist bisher nicht geschehen. Das Konsortium bleibt aber optimistisch. „Wir hoffen, dass die Reform in diesem Jahr in der Praxis ankommt“, sagte Dr. Normann Pankratz, Mitglied der Vorstände der Debeka.

Der Firmenpensionskassen-Verband bezeichnet die Abschaffung von Garantien als Paradigmenwandel, der den Weg frei für zeitgemäße bAV-Produkte macht, die den Gegebenheiten auf den ­Finanzmärkten gerecht werden. „Denn Garantien sind teuer und kosten die Sparer Rendite und ­damit bares Geld, da ein hoher Anteil der eingezahlten bAV-Beiträge in festverzinslichen (und damit niedrigverzinslichen) Anlagen investiert werden muss“, so der Verband. Garantien hätten bei Lebensversicherern und Versorgungseinrichtungen zu einem ungesunden Asset Mix mit weniger als zehn Prozent in wertschöpfender Kapitalanlage geführt. „Eine bAV ohne Garantien kann mehr leisten und damit zu einer besseren Altersversorgung für Arbeitnehmer führen.“ Bereits 2016 monierte der damalige Vorstandsvorsitzende der Kölner Pensionskasse und der ­Pensionskasse der Caritas, Christof Heinrich, in einem Interview mit portfolio institutionell, dass der traditionelle Garantiemechanismus eine einseitige Kapitalanlage erzwingt. „Die Rückstellungen für Leistungsver­sprechen einer Pensionskasse müssen nach deutschem Aufsichtsrecht zu jedem Zeitpunkt vollständig mit Kapitalanlagen bedeckt sein, auch in der betrieblichen Altersversorgung. Das kostet ordentlich Ertrag. Garantien sind teuer.“ Aus Sicht von Heinrich ist es nicht erforderlich, in der bAV die Verpflichtungen in der Anwartschaft jederzeit und vollständig zu bedecken. Schon deshalb nicht, da schwankungsanfälligere Kapitalanlagen in der Regel ertragreicher sind. „Derzeit müssen Kapitalanlagen jedoch eher dazu optimiert werden, den Rechtsrahmen nicht zu verletzen, als langfristig gute Versorgungen zu ermöglichen.“ Wichtig sei, das Eigenkapital zu stärken. Die Regulierung war Heinrich in dem damaligen Interview aber noch in einem anderen Punkt ein Dorn im Auge: Die Aufwendungen für Zinszusatzreserven seien in wenigen Jahren so hoch wie die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen. „Ironie der Regulatorik: Die Aufwendungen für die Zinszusatzreserven führen vermutlich eher zu Leistungseingriffen als der niedrige Kapitalertrag.“

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