Recht, Steuer & IT
6. Juli 2026

„MiKaDiv erfordert mehr als das Verstehen regulatorischer Vorschriften“

Ab 2027 sind Finanzinstitute verpflichtet, strukturierte Daten entlang der Verwahr- und Zahlungskette elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Wir erläutern den Hintergrund.

Deutschland führt zum 1. Januar 2027 ein grundlegend neues, digitales Meldeverfahren für Kapitalertragsteuer relevante Dividendenerträge ein: das Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen (MiKaDiv).

Durch die Einführung des neuen Mitteilungsverfahrens werden zum einen die die Kapitalerträge auszahlenden Stellen zur Übermittlung von Steuerbescheinigungsdaten für inländische Dividendenerträge sowie Erträge aus Genussrechten und Wandelanleihen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet, wie die Bundesoberbehörde erläutert. Zum anderen besteht eine Meldepflicht für inländische börsennotierte Gesellschaften über Informationen zur Identität ihrer Aktionäre.

Das Ziel der Neuregelung ist es laut dem Fintech-Unternehmen Raquest (Eigenschreibweise: RAQUEST), die Transparenz im Kapitalmarkt zu erhöhen, Steuerbetrug und -missbrauch – wie im Zusammenhang mit Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften bekannt geworden – zu verhindern und die Digitalisierung steuerlicher Meldeprozesse voranzutreiben.

Nicht nur die Anforderungen an die Datenqualität steigen

Künftig sind beteiligte Finanzinstitute verpflichtet, strukturierte Daten entlang der Verwahr- und Zahlungskette elektronisch an das BZSt zu übermitteln. Damit liegt laut Raquest die Meldepflicht bei dem Institut, das über die erforderlichen Informationen verfügt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenqualität, Prozesssicherheit und die digitale Vernetzung innerhalb der Wertschöpfungskette.

Für Finanzinstitute bedeute MiKaDiv weit mehr als die Einführung eines neuen Meldeformats, heißt es. „MiKaDiv ist die größte regulatorische Veränderung im Bereich Quellensteuer-Reporting in Deutschland“, betont Alexander Lerch, CEO und Mitgründer von Raquest.

Lehren aus Cum-ex gehen zu Lasten von Investoren

In einem Gastbeitrag für portfolio institutionell geht Alexander Heist, Partner Risk, Regulatory & Forensic bei Deloitte, auf das digitale MiKaDiv-Meldeverfahren ein und erklärt die Hintergründe dieses nationalen Sonderwegs. Die Debatte um MiKaDiv sei mehr als eine steuertechnische Frage. „Sie ist ein Lackmustest dafür, ob Europa bereit ist, Kapitalmarktregulierung und Marktinfrastruktur endlich zusammenzudenken“, wie Heist analysiert.

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