Recht, Steuer & IT
5. März 2020

Müller gegen Scholz

IfW-Studie zur Finanztransaktionssteuer fordert Ausweitung auf Derivate und außerbörslichen Handel. Bundesregierung Auftraggeber.

Eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) Kiel, die vom CSU-geführten Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegeben wurde, fordert erhebliche Nachbesserungen hinsichtlich einer Finanztransaktionssteuer. Insbesondere fordern die Autorinnen und Autoren Manuel Funke, Josefin Meyer und Christoph Trebesch eine Ausweitung der Steuer auf den Derivatehandel sowie den außerbörslichen Aktienhandel sowie den Handel mit Anleihen, ETFs und den Hochfrequenzhandel. „Wir sollten bei der EU-Finanztransaktionsteuer zum Ursprungsvorschlag der EU-Kommission zurückkehren und den Hochfrequenzhandel und Derivatgeschäfte erfassen“, sagte Entwicklungsminister Gerd Müller der Bild und stellt sich damit gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums einer „Finanztransaktionssteuer light“.

Der aktuell diskutierte deutsch-französische Vorschlag sieht lediglich die Besteuerung von börsengehandelten Aktien vor und fällt damit weit hinter den Vorschlag der EU-Kommission von 2013 zurück. Die EU-Kommission hatte ab 2011 eine Initiative angeführt, welche die Einführung einer Steuer vorsah, um den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. Laut EU-Kommission im Jahre 2011 hätten Mitgliedsstaaten zusammen 4,6 Billionen Euro für Bail-Outs von Finanzinstituten während der Finanzkrise committet, der Finanzsektor hätte zudem durch die Ausnahme von Finanzdienstleistungen von der Mehrwertsteuer von einer jährliche Steuerersparnis von rund 18 Milliarden Euro profitieren können. Die Initiative, die zunächst von elf Mitgliedsstaaten fortgeführt wurde, scheiterte schließlich auf europäischer Ebene nach der Wahl von Macron, worauf sich Frankreich und Deutschland auf einen Kompromissvorschlag einigten.

Befürwortung einer Einführung

Eine Einführung einer Transaktionssteuer befürwortet die Studie: „Insgesamt kann die Einführung einer EU-Finanztransaktionssteuer mit einem Steuersatz von 0,2 Prozent aus ökonomischer Sicht befürwortet werden. Zahlreiche akademische Studien zeigen, dass bei einem so geringen Satz nur geringe Marktverzerrungen auftreten. Die Erfahrungen in Frankreich und Italien lassen den Schluss zu, dass bei einer 0,2 Prozent Steuer zwar ein kurz-bis mittelfristiger Rückgang im Handelsvolumen um zehn bis 20 Prozent zu erwartet ist, aber nur begrenzte Effekte auf Liquidität und Volatilität des Börsenhandels.“ Auch seien die Erhebungskosten sehr gering, zudem trügen vor allem in Deutschland aktuell nicht besteuerte ausländische Investoren zum Aufkommen bei, zählt die Studie weitere Vorteile auf. „Die Steuer ist nutzungsabhängig und würde die Mehrheit der Bevölkerung nicht merklich treffen. Für Deutschland würde ein erheblicher Teil der Steuerzahlungen von ausländischen Investoren kommen.“

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