Alternative Anlagen
30. August 2021

Netze brauchen stärkere Investitionsanreize

Bundesnetzagentur plant Senkung der EK-Vergütung. BDEW warnt vor Gefährdung der Energiewende.

Die Bundesnetzagentur sieht eine Reduktion der Vergütung des eingesetzten Eigenkapitals der Netzbetreiber um mehr als ein Drittel auf 3,74 Prozent nach Steuern für alle deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber vor – davor warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, in einer Stellungnahme. „Diese deutliche Absenkung wäre mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber nicht sachgerecht. Bei der Vergütung von Netzinvestitionen wäre Deutschland so Schlusslicht in Europa. Angesichts der stark steigenden Herausforderungen für die Energienetze, die sich aus der notwendigen beschleunigten Energiewende ergeben, erstaunt dieser Vorschlag“, erklärt Kerstin Andreae.

Bezüglich der Herausforderungen verweist die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung auf die Einbindung der Ladeinfrastruktur sowie von neuen Solar- und Windstromanlagen in die Energienetze. „Auch der Beirat der Bundesnetzagentur betont völlig zu Recht, dass investitionsfreundliche Rahmenbedingungen unverzichtbar sind für den dringend erforderlichen Netzaus- und Umbau. Die Bundesnetzagentur sollte daher auch das Votum des Beirats berücksichtigen und diese Herausforderungen bei ihren Entscheidungen in Rechnung stellen.“

Der BDEW kritisiert zudem, dass der Festlegungsentwurf und die zugrunde liegenden Gutachten zahlreiche fachliche Mängel enthalten. Sehr problematisch und inkonsistent sei beispielsweise die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur bei der Einschätzung der Entwicklung der Kapitalmärkte ganz wesentliche Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der Renditeerwartung der Investoren nicht beachtet habe. Dies führe zu einem geringeren Anreiz für Investoren, das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital für Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen.

„Fakt ist, dass moderne Netze nicht zum Selbstkostenpreis zu haben sind. Fakt ist außerdem, dass die 4. Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze in die heiße Phase der Energiewende fällt. Es wird entscheidend sein, dass die Netzbetreiber in diesen Jahren zwischen 2023 und 2028 ihre volle Aufmerksamkeit und Kraft dem Aus- und Umbau der Netze widmen können“, so Andreae. „Für das Gelingen der Energiewende ist ein hierfür angemessener Regulierungsrahmen für die 20er Jahre unabdingbar.“

 

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