Immobilien
14. Dezember 2015

Neue Risikogewichte für Immobilienkredite

Das zweite Konsultationspapier des Baseler Ausschusses überarbeitet den Kredit-Standard-Ansatz. Doch dieser sorgt für herbe Kritik.

Der Baseler Ausschuss konterkariert die Bemühungen der EU, die Finanzierung der Wirtschaft zu verbessern. Diese Ansicht vertritt Burkhard Dallosch, Vorsitzender des Ausschusses Finanzierung des ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss). Seine Kritik richtet sich an das Ende vergangener Woche veröffentlichte zweite Konsultationspapier zur Überarbeitung des Kredit-Standard-Ansatzes.

Das Papier enthält nach Ansicht des ZIA unter anderem weitreichende Veränderungen für die Vergabe von Immobilienkrediten. So werde beispielsweise vorgeschlagen, dass das Risikogewicht von derzeit 35 Prozent für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten massiv ansteigen soll. Konkret heißt das beispielsweise für Mietwohnungen, die zwischen 60 und 80 Prozent fremdfinanziert werden, das Risikogewicht auf dann 90 Prozent anzuheben. Ähnliches gelte für Gewerbeimmobilien, Hier sei eine Verdopplung der Risikogewichtung von derzeit 50 Prozent für Immobilien  vorgesehen, die vermietet und mit 60 bis 80 Prozent beliehen werden.

„Die deutsche Immobilienwirtschaft stellt für circa 30 Prozent aller Unternehmen geeignete Produktions-, Verkaufs-, Lager- und Büroräume zur Verfügung. Werden die Finanzierungsmöglichkeiten von Wirtschaftsimmobilien verschlechtert, verschlechtert sich auch die Versorgung des Mittelstandes mit entsprechenden Immobilien als entscheidendem Produktionsfaktor“, erklärte Dallosch. Auch für die Wohnungsversorgung sei das Signal verheerend, denn die Vorgaben würden bedeuten, dass sich der Bau von Mietwohnungen verteuert. „Damit werden alle Bemühungen der Branche und der Bundesregierung, für bezahlbares Wohnen und Bauen zu sorgen, deutlich beeinträchtigt“, so Dallosch. Der Vorschlag sei aus Sicht der Branche auch deshalb nicht sachgerecht, weil bei der Kennziffer LTV (Loan to Value) Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Wertermittlung in Deutschland sei beispielweise nicht mit der in Großbritannien vergleichbar. Diesen nationalen Unterschieden wird in dem zweiten Konsultationspapier nicht Rechnung getragen.
portfolio institutionell newsflash 14.12.2015/Kerstin Bendix

Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert