Recht, Steuer & IT
7. Juli 2021

Neue Sustainable-Finance-Strategie der EU-Kommission

Instrumentarium für Nachhaltige Finanzierungen ausgeweitet. Vorschlag für einen Green Bond Standard der EU.

Die Europäische Kommission hat gestern verschiedene Maßnahmen beschlossen, um ihre Ambitionen im Bereich der nachhaltigen Finanzen zu erhöhen. Erstens werden in der neuen Sustainable Finance Strategy mehrere Initiativen zur Bewältigung des Klimawandels und anderer ökologischer Herausforderungen vorgestellt, während gleichzeitig die Investitionen – und die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) – in den Übergang der EU zu einer nachhaltigen Wirtschaft erhöht werden. Unter anderem soll mit der neuen Strategie das bestehende Instrumentarium für nachhaltige Finanzierungen erweitert werden, um den Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang zu erleichtern. Schließlich hat die Kommission gestern einen delegierten Rechtsakt über die Informationen angenommen, die von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten offenzulegen sind, basierend auf Artikel 8 der EU-Taxonomie.

Ein europäischer Standard für grüne Anleihen (EUGBS)

Zudem hat die Kommission gestern auch einen Vorschlag für eine Verordnung über einen freiwilligen europäischen Standard für grüne Anleihen (EUGBS) vorgelegt. Emittenten von grünen Anleihen sollen damit künftig ein robustes Instrument zur Verfügung haben, um zu zeigen, dass sie grüne Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Der neue European Green Bond Standard (EUGBS) wird jedem Emittenten von grünen Anleihen offen stehen, auch Emittenten mit Sitz außerhalb der EU. Das vorgeschlagene Rahmenwerk enthält vier Hauptanforderungen: 1.) Die durch die Anleihe eingenommenen Mittel müssen vollständig für Projekte verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen; 2.) Es muss volle Transparenz darüber herrschen, wie die Anleiheerlöse durch detaillierte Berichtsanforderungen zugewiesen werden; 3.) Alle grünen EU-Anleihen müssen von einem externen Prüfer kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die Verordnung eingehalten wird und dass die finanzierten Projekte mit der Taxonomie übereinstimmen. Eine besondere, begrenzte Flexibilität ist hier für staatliche Emittenten vorgesehen; 4.) Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten grüner EU-Anleihen erbringen, müssen bei der Europäischen Wertpapiermarktaufsichtsbehörde registriert sein und von dieser überwacht werden. Dies werde die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Dienstleistungen und Prüfungen sicherstellen, um Investoren zu schützen und die Marktintegrität zu gewährleisten. Für staatliche Emittenten sei hier eine spezifische, begrenzte Flexibilität vorgesehen.

Das Bankenbündnis ‚Deutsche Kreditwirtschaft‘ hat die Veröffentlichung der neuen Sustainable-Finance-Strategie der Europäischen Kommission als weiteren Meilenstein für die Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union begrüßt. „Die heute vorgelegte Strategie enthält eine Vielzahl wichtiger Vorhaben, um Sustainable Finance in der EU weiter voranzutreiben. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Kommission erkannt hat, dass für den Übergang zu nachhaltigerem Wirtschaften ein schrittweises Vorgehen und eine stärkere Differenzierung zwischen den jeweiligen Ausgangspunkten der Unternehmen im Übergangsprozess notwendig sind,“ so Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in diesem Jahr. „Wir müssen alle Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit mitnehmen. Die beabsichtigte Ausweitung der Taxonomie zur Anerkennung von Übergangsaktivitäten ist daher richtig.“

Mehr Zeit für Umsetzung weiterer Umweltziele

Die DK plädiert weiterhin für eine Taxonomie mit technischen Screening-Kriterien, die klar, schlank und einfach in der Praxis anwendbar sein sollten. Wie komplex das Thema ist, zeigt die Verschiebung der ausstehenden Regelungen für die technischen Kriterien für die Umweltziele Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität, die nun voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2022 statt wie in der Taxonomie-Verordnung angelegt Ende 2021 finalisiert werden sollen. „Es ist richtig, wenn die Vorgaben zur Taxonomie sorgfältig ausgearbeitet werden. Die Zeit, die sich der Gesetzgeber gibt, sollte aber nicht zu Lasten der Unternehmen und Institute gehen. Aufgrund der Komplexität der neuen Regelungen im Bereich Sustainable Finance sind deshalb längere Umsetzungsfristen für den Finanzsektor und die Realwirtschaft zwingend notwendig“, so Schleweis.

Die heute vorgestellte Delegierte Verordnung gem. Art. 8 Taxonomie-Verordnung konkretisiert   die Berichtspflichten von Nichtfinanz- und Finanzunternehmen zu Art und Umfang der mit ökologisch nachhaltigem Wirtschaften verbundenen Aktivitäten. Aus Sicht der DK erscheinen die Anforderungen sehr komplex. Der Detaillierungsgrad der geforderten Informationen stelle alle Institute vor große Herausforderungen in Bezug auf Personal, Methodik und Datentechnik. Die DK erachtet daher eine Harmonisierung mit anderen Gesetzesvorschlägen für wesentlich. Um nachvollziehbare und geprüfte Daten ihrer Kunden im Reporting berücksichtigen zu können, begrüßt die DK die von der EU-Kommission vorgesehene zeitversetzte Offenlegung der Key Performance Indikatoren (KPI) durch Finanzmarktteilnehmer um ein Jahr.

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