Corporates
22. August 2011

Neuer IAS 19 lässt Gewinne der Dax-Unternehmen schrumpfen

Außerdem müssen die Unternehmen künftig ausführlich berichten, welche Risiken ihren Versorgungswerken innewohnen.

Der neue Rechnungslegungsstandard IAS 19 wird die Gewinne von Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen teilweise oder ganz mit Planvermögen unterlegt haben, sinken lassen. Zu diesem Schluss kommt das Beratungsunternehmen Mercer in einer aktuellen Analyse.
Der Grund:  Die Unternehmen dürfen nach dem neuen Standard nicht mehr den erwarteten Ertrag aus dem Planvermögen erfolgswirksam erfassen, sondern nur noch den Ertrag in Höhe des Rechnungszinssatzes. Für Unternehmen, deren erwarteter Ertrag in der Vergangenheit höher als der Rechnungszinssatz ausfiel, bedeutet das eine Reduzierung des Unternehmensgewinns, sobald sie den neuen IAS 19 anwenden. Laut Thomas Hagemann, Chefaktuar bei Mercer, trifft dies auf die meisten Dax-Unternehmen zu.
Um einen Eindruck davon zu bekommen, in welcher Größenordnung sich die Gewinne der Dax-Unternehmen voraussichtlich reduzieren werden, hat Mercer beispielhaft für das vergangene Geschäftsjahr den neuen Standard angelegt und durchgerechnet. „Die Gesamtaufwendungen für die Pensionsverpflichtungen der Dax-Unternehmen beliefen sich im vergangenen Geschäftsjahr auf 7,5 Milliarden Euro. Durch den neuen IAS 19 hätte sich der Aufwand um 0,7 Milliarden Euro erhöht. Das sind rund zehn Prozent mehr“, erklärt Hagemann.
_Ausführlicher Risikobericht zu Versorgungswerken
Ein weiterer wichtiger Punkt im neuen Standard sind die zusätzlichen Angaben im Anhang. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Risiken der Versorgungswerke, über die ausführlich zu berichten ist. „Das ist grundsätzlich zu begrüßen,  bedeutet für die Unternehmen aber einen erheblichen Zusatzaufwand“, sagt Hagemann. „Unter Umständen müssen die Unternehmen unangenehme Aussagen zu ihren Versorgungswerken treffen, die sie lieber nicht veröffentlicht hätten.“ Anzugeben sind unter anderem die Art der Leistungen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Verantwortlichkeiten Dritter. Auch außergewöhnliche Risiken oder Risikokonzentrationen sowie Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen müssen ausgeführt werden. Neben den Risiken müssen die Unternehmen im Anhang auch berichten, welchen Einfluss die Pensionsverpflichtungen auf den zukünftigen Cashflow haben. 
Der neue Rechnungslegungsstandard wirkt sich darüber hinaus auf die Bilanzierung der Unternehmen aus. Unter anderem fällt die Korridormethode weg. Das bedeutet, dass alle Änderungen bei Pensionsverpflichtungen ausgewiesen werden müssen. Zudem sind die Unternehmen künftig verpflichtet, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erfolgsneutral zu verbuchen.  
Veröffentlicht wurde die neue Fassung des Rechnungslegungsstandards Mitte Juni und damit rund drei Monate später als ursprünglich geplant. „Es gab noch einige redaktionelle Änderungen. Deshalb hat sich die Veröffentlichung von März auf Juni verzögert“, sagt Hagemann. Die erstmalige Anwendung der neuen IAS 19 ist ab 2013 vorgesehen.
portfolio institutionell newsflash 24.08.2011/kbe/rko

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