„Neugestaltung der privaten Altersvorsorge beschädigt bAV“
ABA kritisiert Reform der privaten Altersvorsorge. Kampf gegen das Bürokratiemonster.
Rentenpaket, Betriebsrentenstärkungsgesetz II, Altersvorsorgereformgesetz, ein mögliches Obligatorium sowie der erwartete Bericht der Alterssicherungskommission: Die Bundesrepublik werkelt weiter an der Altersvorsorge. Für die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, ABA, ist eine klare Prioritätensetzung wichtig: „Es muss ein Alterssicherungssystem entwickelt werden mit einem dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung. Das muss, wie auch im Ausland, die Toppriorität sein“, so Beate Petry, Vorstandsvorsitzende der ABA auf der Jahrestagung des eingetragenen Vereins in Berlin. „Deutschland diskutiert über Reformen der Alterssicherung – doch der entscheidende Hebel, die betriebliche Altersversorgung, wird, anders als im Ausland, nicht konsequent genutzt“, kritisierte Petry.
BRSG II: Mangel an Renditechancen
Das BRSG II enthält nach Petrys Einschätzung wichtige Schritte – bleibe aber hinter dem zurück, was für einen spürbaren Schub der Betriebsrenten nötig wäre. Unter anderem bräuchte es aus ihrer Sicht bessere Renditechancen in allen Zusagearten, sprich eine Absenkung der 100-Prozent-Garantien bis hin zum Garantieverzicht. Zudem sei eine nachhaltige Entbürokratisierung überfällig.
Sehr kritisch bewertet Petry auch die Reform der privaten Altersvorsorge. Der starke Fokus auf ETF-Sparen und die Abkehr vom Leitbild der lebenslangen Leistung setzten aus ihrer Sicht falsche Anreize und würden Risiken in die Auszahlungsphase verschieben: „Das Gesetz fördert keine nachhaltige Altersvorsorge, sondern eher die Vermögensbildung – eine Art Konsumfinanzierung auf Zeit.“
Zudem warnt sie vor Fehlsteuerungen im Gesamtsystem. Wenn Förderung und politische Kommunikation den Eindruck erwecken, kurzfristiger Vermögensaufbau sei Altersvorsorge, drohe das Vertrauen in kollektive, langfristig angelegte bAV-Lösungen zu leiden. „Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung der privaten Altersvorsorge wird die betriebliche Altersversorgung nachhaltig beschädigen“, so ihr Fazit.
Für die kommenden Reformschritte fordert Petry einen säulenübergreifenden Blick – mit einer klaren Stoßrichtung hin zu mehr kapitalgedeckter Vorsorge, praxistauglich und kollektiv ausgestaltet. „Die betriebliche Altersversorgung muss Vorfahrt bekommen vor der Vermögensbildung mit befristeten Auszahlungsplänen“, fordert Petry.
Ablehnend steht Petry einem Obligatorium gegenüber. Eine Verpflichtung führe zu einer Steigerung der Lohnzusatzkosten. Obligatorien könnten zudem schnell zu Bürokratiemonstern werden, den Arbeitgebern neue Informationspflichten und Haftungsrisiken bescheren.
Auch auf europäischer Ebene mahnt Petry einen kritischeren Blick an. Viele Initiativen der EU-Kommission liefen Gefahr, die bAV mit zusätzlichen Vorgaben zu überfrachten, statt Verbreitung und Effizienz zu fördern: „Dieses umfassende Regulierungsprogramm, das im sogenannten Pensionpackage präsentiert wird, steht im Widerspruch zum Ziel ‚weniger Bürokratie‘ und der Förderung der betrieblichen Altersversorgung.“
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | private Altersvorsorge
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