Schwarzer Schwan
4. Juni 2021

Nun Feminist

Mitgift fällig

Gerhard Schröder ist in Sachen Ehescheidung eigentlich sehr erfahren. Der Ex-Bundeskanzler soll ja die Automarke Audi als Dienstfahrzeug auch wegen der vier Ringe im Kühlergrill schätzen. Nun hat aber auch er noch etwas dazugelernt: für die aktuelle Ehefrau Soyeon Schröder-Kim soll er nachträglich eine Mitgift zahlen. Laut dem Urteil eines Familiengerichts in Seoul muss Schröder nämlich dem Ex seiner Gattin eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet gut 22.100 Euro zahlen. Der frühere Ehemann hatte im Jahr 2018 geklagt, weil er Schröder die Verantwortung für das Scheitern seiner Ehe gab. Bislang dürfte Schröder immer nur an seine ehemaligen Gemahlinnen Abfindungen bezahlt haben, nun aber ist also auch eine Zahlung an den ehemaligen Gemahl seiner aktuellen besseren Hälfte fällig.

In einem Kommentar sieht Spiegel Online den Supermacho Schröder als Opfer – und zwar seiner fünften Frau. „Denn die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, hat ja nicht er, sondern sie begangen. Er war in ihrer Hand, quasi nur das willenlose Tatwerkzeug, zweckentfremdet“, barmt der Spiegel und zeigt ungewohntes Mitgefühl.

Aus Sicht des Mediums birgt das Urteil aber auch eine Chance für die persönliche Weiterentwicklung des 77-jährigen. Schröder müsste nämlich „zum Zwecke der Selbstverteidigung und erstmals in seinem Leben feministische Positionen vertreten und mit flammenden Reden das Urteil als das entlarven, was es ist: die Behandlung einer Frau als Ware, als Wertanlage oder Statussymbol, die, wenn sie einem verlustig geht, entschädigt gehört“.

Gerhards Barwert

Umdenken müssen bei dieser Argumentation aber auch bestimmt einige andere Ehemänner. Sind sie es nicht, die die Wertanlage ihrer Frau sind? Besonders geschäftstüchtige Gemahlinnen können den Ernährer diskontieren, indem sie mit Hilfe von dessen künftigen Gehalts- und Renteneinkünften dessen Barwert berechnen. Abhängig von der ermittelten Höhe des Barwerts könnte ein Wechsel des Ehemanns, also ein Aktivtausch, Sinn machen.
Soyeon muss nun aber von Gerhards Barwert noch 22.100 Euro abziehen.

Die Abfindungszahlung sollte Schröders Budget nicht sprengen. Interessant wäre, wenn doch: Könnte er sich dann durch Scheidung der Zahlung entziehen – und dann den Spieß umdrehen und als Ex-Mann den Ex-Ex-Mann wegen seiner gescheiterten Ehe verklagen?

Ein harmonisches Wochenende wünscht Ihnen Ihre Redaktion von portfolio institutionell.

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