Recht, Steuer & IT
16. September 2020

Pensions Europe kritisiert Offenlegungsverordnung

Zu viele Indikatoren, zu wenige Daten. Konsultation zu Regulierungsstandards endete vor zwei Wochen.

Am 1. September 2020 endete die Konsultation der drei EU-Aufsichtsbehörden Eiopa, Esma und Eba zu den in der Offenlegungsverordnung angelegten technischen Regulierungsstandards. Die Aba veröffentlichte die Hauptpunkte der Stellungnahme von Pensions Europe. An dieser Stellungnahme hat auch die Aba mitgearbeitet.

Ein Kritikpunkt ist, dass die Offenlegungsverordnung eine Reihe sehr verschiedener Finanzmarktteilnehmer zusammenfasst. Unter anderem nämlich EbAV, Versicherungsunternehmen, Verwalter alternativer Investmentfonds und Kreditinstitute, die Portfolioverwaltung erbringen. Der Ansatz, für all diese Akteure die gleichen technischen Regulierungsstandards zu erlassen, entspreche weder den tatsächlichen Gegebenheiten am Finanzmarkt noch den Informationsbedürfnissen der Mitglieder und Begünstigten von Altersvorsorgeeinrichtungen. Zu den zu berücksichtigenden Eigenschaften von EbAV zählt zum Beispiel, dass sie am Kapitalmarkt auf der Nachfrageseite stehen. Die offengelegten Informationen sollten einen Mehrwert für Mitglieder und Begünstigte haben.

Weiter kritisiert Pensions Europe, dass 34 „Principal Adverse Impact Indicators“ zu viele sind. Finanzmarktteilnehmer sollten die für sie materiellen Daten offenlegen. Zudem sollten die technischen Regulierungsstandards anerkennen, dass aktuell viele Daten nicht verfügbar sind. Es sei realitätsfern, zu verlangen, dass EbAV alle Unternehmen in ihrem Portfolio kontaktieren und um die benötigten Daten bitten.

Pensions Europe appelliert außerdem an die drei Aufsichtsbehörden, folgende Kritik und Fragen an die Kommission weiterzugeben: Der Anwendungsbereich der Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung sollte klar abgegrenzt sein. Zweitens sei der geplante Zeitrahmen zur Anwendung extrem knapp. Die Offenlegung der Principal Adverse Impact Indicators sollte daher im ersten Jahr auf freiwilliger Basis erfolgen.

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