Asset Manager
14. Februar 2018

Pensionsfonds kritisieren ESG-Expertengruppe der EU-Kommission

High Level Expert Group on Sustainable Finance veröffentlicht Abschlussbericht. Nachhaltiges Investieren wird künftig eine wesentliche Rolle für alle Finanzdienstleister spielen.

Die High Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) hat geliefert. Ende 2016 wurde die HLEG von der EU-Kommission eingesetzt, um Vorschläge zu erarbeiten, wie Nachhaltigkeitsziele besser im europäischen Finanzsystem verankert und der Beitrag von Finanzmarktakteuren zur Erreichung dieser Ziele – Stichwort „investor duty“ – erhöht werden können. Ende Januar veröffentlichte die Gruppe einen Abschlussbericht. Die darin enthaltenen Vorschläge sind für Marktteilnehmer sehr weitreichend, wie zum Beispiel die verpflichtende Aufnahme von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Investment- und Risikomanagementprozesse.
„Go green or go home“, kommentiert Jegor Tokarevich vom Londoner Berater Substance Over Form. Der Bericht zeigt für Tokarevich vor allem eines: „Das Thema wird künftig eine wesentliche Rolle für alle Finanzdienstleister spielen.“ Eine Auseinandersetzung mit den ESG-Faktoren und den Nachhaltigkeitstrends sei ratsam und könne bei der frühzeitigen Umsetzung sogar Wettbewerbsvorteile bieten. 
Eher kritisch fällt die Stellungnahme von Pensions Europe, dem europäischen Dachverband für Pensionsfonds aus, zu den konkreten Empfehlungen für Altersvorsorgeeinrichtungen aus. „Innerhalb Europas gibt es zahllose unterschiedliche Arten, wie Altersvorsorgeeinrichtungen nachhaltig investieren, je nach nationalen Traditionen, der Art und Größe der Einrichtungen, der Rolle der Trägerunternehmen beziehungsweise der Sozialpartner. Daher sollte die EU Abstand von allen verbindlichen „one-size-fits-all“ Vorgaben nehmen“, fordert Matti Leppälä. Der CEO von Pensions Europe ergänzt, dass die Zahl der europäischen Pensionsfonds, die von sich aus ESG-Kriterien ­berücksichtigen, wächst und auch weiter wachsen wird. 
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Aba, erwähnt, dass die Expertengruppe empfiehlt, dass Vorsorgeeinrichtungen künftig die Begünstigten über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und die Befragungsergebnisse in ihrer Anlagestrategie berücksichtigen müssen. Auch soll die EU-Aufsichtsbehörde Eiopa Fachwissen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeits- und Governance-Faktoren in die Risikobewertung aufbauen. Wie die Aba weiter konstatiert, ist es aus Sicht der Expertengruppe kritisch, dass in der zur Umsetzung anstehenden EU-Aufsichtsrichtlinie EbAV II die ­Altersversorgungseinrichtungen und – laut Verordnungsvorschlag der EU-Kommission – die Anbieter von EU-Altersvorsorgeprodukten eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zwar prüfen und darüber informieren müssen, sich letztlich aber auch ganz dagegen entscheiden können. Mit freiwilligen Initiativen der „pension funds industry“ könnte die ESG-Integration und Berichterstattung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. 
portfolio institutionell 13.02.2018/Patrick Eisele 
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