Pensionskassen
24. Juni 2019

Pensionskasse der Steuerberater stimmt auf Leistungskürzungen ein

Fehlbetrag von 158 Millionen Euro nicht durch Eigenkapital gedeckt. Kasse zieht Sanierungsklausel.

Hiobsbotschaft für die Versicherten der Pensionskasse der Steuerberater: Der VVaG teilt mit, auf Grund von künftigen Risiken aus niedrigen Zinsen und steigender Lebenserwartung, die Rückstellungen massiv erhöhen zu müssen. Die Verstärkung der Deckungsrückstellungen führt in dem Entwurf des Jahresabschlusses 2018 allerdings zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 158 Millionen Euro, was circa 13 Prozent der Deckungsrückstellung entspricht. „Der zu erwartende Fehlbetrag führt zu einem vollständigen Verzehr der Eigenmittel mit der Konsequenz, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt“, teilt die Pensionskasse mit. Die Aufsichtsbehörde sei über die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung unterrichtet.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung ist seit 1967 die Pensionskasse für die steuerberatenden Berufe in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Rund 8.000 versicherte Personen aus dem Kreis der steuerberatenden Berufe haben Rentenversicherungsverträge bei ihr abgeschlossen. Sie verfügt über Kapitalanlagen von rund eine Milliarde Euro und hat kein Trägerunternehmen.

Zuvor war nach eigenen Angaben bereits im Jahresabschluss 2017 ein Teil der Eigenmittel zur Verstärkung der Deckungsrückstellung eingesetzt worden. Dadurch hatte sich eine Unterdeckung der Solvabilitätskapitalanforderung ergeben. In diesem Zusammenhang wurde das Neugeschäft eingestellt. Einem Sanierungsplan zur Wiederherstellung der Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung wurde von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung verweigert. Er sei insofern überholt, als dass nunmehr die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum 31.12.2018 festgestellt wurde.

Leistungsherabsetzung, Beitragserhöhung

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung beabsichtigt nunmehr unter Nutzung der in der Satzung vorgesehenen Sanierungsklausel, den Fehlbetrag auszugleichen. Da die Deutsche Steuerberater-Versicherung über kein Trägerunternehmen verfügt, ist ein sich ergebender Fehlbetrag, soweit er nicht aus der Verlustrücklage gedeckt werden kann, aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu decken und soweit auch diese nicht ausreicht, durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnahmen auszugleichen. Alle Maßnahmen haben auch Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, die Herabsetzung der Leistungen auch für laufende Renten.

Diese Sanierungsmaßnahme erfordert einen Beschluss der Vertreterversammlung und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung geht davon aus, dass sie Ende des Jahres ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen kann. Erst nach dem Sanierungskonzept können die individuell zu berechnenden Auswirkungen ermittelt werden.

Vergleichbar ist die Entwicklung der Steuerberater-Pensionskasse mit der der Pensionskasse der Caritas und der Kölner Pensionskasse. Bei diesen beiden Einrichtungen stimmte die Vertreterversammlung im Mai dieses Jahres einem Sanierungskonzept zu. Branchenexperten erwarten, dass noch weitere Pensionskassen saniert werden müssen.

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