Pensionsreserven im Zugriff der Haushalte
Baden-Württemberg sieht im Haushaltsentwurf für 2027 vor, 200 Millionen Euro Kapitalerträge aus dem Pensionsvermögen zur Haushaltsfinanzierung einzusetzen und die Zuführungen zum Versorgungsfonds zu reduzieren. Vergleichbare Entscheidungen gibt es seit Jahren bei den Bundesländern. Sie zeigen, wie stark langfristige Vorsorge von der jeweiligen Haushaltslage abhängt.
Der am 6. Oktober 2026 vorgestellte Haushaltsentwurf für Baden-Württemberg sieht zwei Maßnahmen vor: 200 Millionen Euro Zins- und Dividendenerträge aus dem Pensionsvermögen sollen zur Haushaltsfinanzierung verwendet werden. Zusätzlich sollen die geplanten Zuführungen zur Haushaltsrücklage und zum Versorgungsfonds gegenüber der bisherigen Finanzplanung zusammen um knapp 1,4 Milliarden Euro sinken.
Der Rückgriff auf Versorgungsvermögen reicht von vorgezogenen Auszahlungen bis zur Auflösung ganzer Fonds. Die folgenden Beispiele betreffen die Beamtenversorgung, nicht die Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten.
- Niedersachsen: Bereits 2009 ermöglichte das Land die Verwendung seiner Versorgungsrücklage, ursprünglich war dies erst ab 2018 vorgesehen. Die Mittel blieben an Versorgungsausgaben gebunden.
- Rheinland-Pfalz: 2017 wurde der Pensionsfonds aufgelöst. Sein erwartetes Vermögen betrug rund 5,65 Milliarden Euro, davon etwa 4,8 Milliarden Euro Schuldscheine des eigenen Landes. Die Auflösung beseitigte daher überwiegend interne Forderungen und Verbindlichkeiten.
- Bremen: Land und Stadtgemeinde entnahmen ihrer freiwilligen Versorgungsvorsorge von 2020 bis 2023 insgesamt 231,15 Millionen Euro aus dem Kapitalstock, zusätzlich zu Erträgen. Der Senat nennt die Finanzierung des gesamten Personalbereichs als Verwendungszweck.
- Thüringen: Der Pensionsfonds wurde 2022 aufgelöst. Nach Angaben der Bundesbank war die Verwendung der Mittel anschließend nicht auf Pensionszahlungen beschränkt.
- Schleswig-Holstein: Für 2026 wurde eine Entnahme von 300 Millionen Euro aus dem Versorgungsfonds vorgesehen. Die Zuführungen wurden für 2025 bis 2027 ausgesetzt.
Werden Vorsorgemittel für andere Haushaltszwecke verwendet oder Zuführungen gekürzt, stehen weniger Mittel zur Finanzierung künftiger Pensionen bereit. Die Pensionsansprüche der Beamten bleiben bestehen. Es stellt sich die Frage, wer die Pensionen von morgen finanziert.
Autoren: Jens KummerSchlagworte: Beamtenversorgung | Haushaltsfinanzierung | Kapitaldeckung | Öffentliche Altersvorsorge | Pensionsvermögen
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