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23. Juni 2025

Das Sondervermögen als Investitionsturbo

Mit dem „Sondervermögen“ Infrastruktur von 500 Milliarden Euro änderten sich die Rahmenbedingungen für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen in Deutschland grundlegend. Es besteht die Chance, die Investitionstätigkeit endlich auf ein Niveau anzuheben, das für die Substanzerhaltung ausreicht und die Kapazitäten am Bedarf einer (hoffentlich) prosperierenden Wirtschaft ausrichten hilft.

Bleibt es beim aktuellen Investitionsetat des ordentlichen Haushalts, könnten in den nächsten zwölf Jahren schätzungsweise 450 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes investiert werden. Diese gigantische Summe sollte auf den ersten Blick sogar angesichts der bereits artikulierten Wünsche, insbesondere seitens der Deutschen Bahn, ausreichen. Hier ist schon einmal von 150 Milliarden Euro Zusatzbedarf die Rede.

Allerdings besteht die Gefahr, dass mit den absehbaren Preissteigerungen ein Großteil des zusätzlichen Geldes verpufft. Die mit den Schulden angefachte Nachfrage trifft auf einen steigenden Fachkräftemangel. Zusätzliche Kapazitäten im Bausektor sind eine nichttriviale Herausforderung. Der Baupreisanstieg beschleunigte sich bereits erheblich: Allein von 2021 bis Q4 2024 erhöhten sich die Preise im Straßenbau laut amtlicher Statistik um 35 Prozent. Bei den Schienenprojekten haben sie sich seit 2019 schlicht verdoppelt.

Ungemach droht auch wegen mangelnder Planungskapazitäten und überlasteter Vergabeinstitutionen. Hinzu kommen überkomplexe und langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es bleibt zu hoffen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen jetzt tatsächlich und schnellstmöglich umgesetzt werden.

Zudem mangelt es aktuell an einem strategischen Plan des Bundes für die Mittelverwendung. Mit dem von den Grünen zusätzlich in das Grundgesetz eingebrachten Passus der Klimaneutralität wird die Diskussion um eine Priorisierung von Schiene oder Straße bei Aus- und Neubau erneut entfacht werden. Die Bundesregierung dürfte allerdings gut beraten sein, Forderungen nach einem Moratorium für den Ausbau des Straßennetzes nicht nachzugeben.

Laut Koalitionsvertrag dürfte die Rolle privater Investoren bei der Verkehrsinfrastruktur limitiert sein: Öffentlich-private Partnerschaften sollen nur in begrenztem Umfang verfolgt werden. Angesichts der geplanten riesigen schuldenfinanzierten öffentlichen Investitionsvolumina ist das nachvollziehbar. Allerdings zeichnet sich im Zuge der notwendigen Aufstockung der Kapazitäten und der Finanzierung der ausführenden Baufirmen ein hoher Bedarf für Anlage suchendes privates Kapital ab.

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