Schwarzer Schwan
15. Juni 2018

Rechenkünstler

Das BVI-Jahrbuch muss mit dem Panini-Album konkurrieren.

Lange Gesichter zum Jahreswechsel beim Fondsverband BVI. Anstatt es zum Jahresausklang zünftig krachen zu lassen, mussten die Mitarbeiter der Verbandsmitglieder anrücken, um der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, vielen auch bekannt als Mifid II, und der dazugehörigen Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, Mifir), einen pünktlichen Start zu ermöglichen.
Auch der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, kurz PRIIP-Verordnung, und der Investmentsteuerreform musste das BVI-Team um Hauptgeschäftsführer Thomas Richter noch den Weg ebnen. Über diese Heldentaten berichtet der BVI in seinem pünktlich zur Weltmeisterschaft veröffentlichten Jahrbuch – und konkurriert nun mit dem Panini-Album um die Aufmerksamkeit der Leser.
Schön für alle BVI-Fans, dass das 47-köpfige Sammelalbum der BVI-Player auf den beiden ersten und letzten Seiten bereits komplett ist. Wer statt Tacklings, Tore, Triumphe lieber „Daten. Fakten. Perspektiven.“ will, ist beim BVI-Jahrbuch genau richtig.

Wobei das mit den Perspektiven ein wenig albern wirkt, wie folgende Anekdote belegt. Mifid II erhält zum Schutz der Anleger drei zentrale Neuerungen, wie viele von Ihnen vielleicht wissen: den Ausweis der Fondskosten in Euro und Cent, die Bestimmung eines Zielmarkts für jeden Fonds, damit der Anleger auch das für ihn passende Produkt im dichten Fichtendickicht erkennt, und schließlich Vorgaben für die Offenlegung von Provisionen. Der BVI hebt hervor: „Vor allem die ersten beiden Vorgaben waren in der Umsetzung aufwändig – und sie verursachen teilweise erhebliche Unklarheiten in den Anlegerinformationen.“

Wenn Sie jetzt nach des Pudels Kern fragen, hier ist er: Es geht um den Ausweis der Kosten. Je nach Vertriebsweg sind laut BVI bis zu vier unterschiedliche Ausweise von Fondskosten möglich. So erhält ein Anleger beim Vertrieb von Fonds über eine Bank den Ausweis der Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen und als Gesamtkosten nach Mifid.

Kauft er den Fonds allerdings im Rahmen eines Riester-Vertrages oder im Mantel  einer fondsgebundenen Lebensversicherung, müssen die Fondskosten anders ausgewiesen werden. Der Grund für diese Schizophrenie: Laut BVI unterscheiden sich Berechnungsmethoden und Darstellungsweisen je nach regulatorischer Vorgabe „deutlich“. „Dem Anleger das zu vermitteln, ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Vertriebsstellen“, übt sich der BVI in Understatement und kommt zu dem Fazit: „Den Zweck, die Kosten von Fonds und anderen Produkten für Anleger auf einen Blick vergleichbar zu machen, erfüllen die unterschiedlichen Informationsblätter jedenfalls nicht.“

Die Geldanleger-Branche muss sich deshalb aber nicht grämen. Auch bei Fußballern soll es besondere Berechnungsmethoden geben. Angeblich habe ein Vereinspräsident einmal dem früheren deutschen Nationalspieler Horst Szymaniak eine Erhöhung seiner Bezüge angeboten, worauf dieser geantwortet haben soll: „Ich will ein Viertel, nicht nur ein Drittel mehr“.

Ein schönes, torreiches Wochenende wünscht portfolio institutionell.
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