Versicherungen
4. Juli 2012

Regulatoren lassen die Passiva schrumpfen

Sinkende Bond-Renditen blähen die Verpflichtungsseite von Altersvorsorgern auf und erschweren die Ausfinanzierung der Assets. Immer mehr Länder finden Auswege aus dem Teufelskreislauf.

In den Vereinigten Staaten ist Anfang Juli ein Gesetz verabschiedet worden, das für die Pensionsfonds amerikanischer Unternehmen bilanzielle Erleichterungen mit sich bringt. Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) sieht die Gesetzesänderung vor, dass die Fonds bei der Berechnung ihrer Verpflichtungen künftig höhere Diskontierungs­sätze unterstellen können. Im Vorfeld hatten Unternehmen auf eine ­Anhebung des Diskontsatzes gedrängt. Bislang ­legen die Fonds bei der Berechnung der Barwerte ihrer Verpflichtungen einen Zins zugrunde, der sich am Renditedurchschnitt von ­Unternehmensanleihen guter Bonität der vergangenen zwei Jahre ­orientiert. Die neuen Regelungen sehen dagegen vor, dass sich der ­Diskontierungszins künftig am insgesamt höheren Renditedurchschnitt der vergangenen 25 Jahre orientiert. Demzufolge sinkt der ­Barwerte der Verpflichtungen.
Passiva in Europa
Auch in Dänemark haben Vertreter der Versicherungsbranche in den vergangenen Monaten erfolgreich auf eine Entlastung der Passivseite hingewirkt. Daraufhin haben sich im Juni die Regierung und der Branchenverband der Versicherungs- und ­Pensionsgesellschaften des Landes auf eine neue Zinskurve für langfristige Fälligkeiten geeinigt, die auf Basis der langfristigen Inflationserwartungen von zwei Prozent und einem erwarteten Wirtschaftswachstum von 2,2 Prozent nach dem ­sogenannten Smith-Wilson-Verfahren berechnet wird. „Nach den ­bisherigen Regeln hätten wir so tun müssen, als ob die zurzeit geltenden, historisch niedrigen Zinsen noch 60 Jahre auf diesem Niveau bleiben würden“, zitiert die FAZ den Verbandssprecher. Derweil sind die Behörden in Schweden neuerdings mit der ­Befugnis ausgestattet, den Versicherungsunternehmen für einen ­begrenzten Zeitraum ­einen anderen Diskontierungssatz als den generell gültigen zu genehmigen. Laut FAZ können sich die Versicherer darum ­bewerben, diesen Satz für ein Jahr als Untergrenze zu benutzen. Mit dieser Maßnahme will die schwedische Aufsicht eine Abwärtsspirale für Aktienkurse und Zinssätze vermeiden und die Versicherer, die zuletzt wegen der geltenden Vorschriften zum Verkauf von Aktien und zum Kauf von Zinspapieren gezwungen waren, vorübergehend entlasten.
Mit Blick auf Deutschland hat sich die Absenkung des Höchstrechnungszinses, dem Diskontsatz den Versicherungen für ihre ­Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen, als regulatorische Stütze erwiesen. Und das, obwohl die Verpflichtungsseite im ­Gegensatz zu den erwähnten länderspezifischen Maßnahmen nicht kurz- dafür aber langfristig entlastet wird. Anfang 2012 sank der Satz von 2,25 auf 1,75 Prozent. Seither darf die Garantieleistung für Neukunden nicht höher als 1,75 Prozent ausfallen. Während die Assekuranz im Vorfeld noch Stimmung gegen die deutliche Zinssenkung machte und diese als ­Bedrohung für das Neugeschäft bei Lebensversicherungen abkan­zelte, ist diese Entscheidung des Gesetzgebers in Anbetracht zuletzt weiter gesunkener Kapitalmarktzinsen begrüßenswert.
portfolio institutionell newsflash 04.07.2012/tbü
Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert