Versicherungen
14. Juli 2026

Solvency-II-Review schafft Erleichterungen für Versicherer

Der Solvency-II-Review entlastet manche Versicherer im Risikomanagement. Die Bafin will, dass sie möglichst schnell von den Erleichterungen profitieren.

Das sogenannte „Überprüfungsverfahren zum Aufsichtssystem Solvabilität II“ (Solvency-II-Review) trägt erste Früchte und sorgt für Erleichterungen, etwa im Risikomanagement. Wie die Bafin nun mitteilte, führt der Review „zu Anpassungen und Erweiterungen der für dieses Aufsichtssystem einschlägigen Rechtsgrundlagen“.

In Zukunft werden die Schwellenwerte für den Anwendungsbereich von Solvency II angehoben. Laut der Finanzaufsicht können Versicherer, die unter den neuen Schwellenwerten liegen, künftig die schlankeren Vorgaben von Solvency I umsetzen.

Bafin will Anwender frühzeitig unterstützen

Die Bafin hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Versicherer möglichst schnell von den Erleichterungen profitieren, die im Solvency-II-Review vereinbart worden sind. Daher bietet sie den Unternehmen ab dem 1. August 2026 ein „Voranzeige- und Vorantragsverfahren“ an.

Was die Unternehmen beachten müssen, wenn sie ihre Anzeigen und Anträge ab diesem Tag auf Anwendung von Proportionalitätsmaßnahmen bei der Bafin einreichen, beschreibt die Finanzaufsicht in der „Aufsichtsmitteilung 04/2026 (VA): Änderungen aus dem Solvency-II-Review“. Darin gibt die Behörde auch erste Hinweise, wie sie die neuen Rechtsnormen in ihrer Verwaltungspraxis auslegt.

Regelungen treten am 30. Januar 2027 in Kraft

Die im Review verabschiedeten Regelungen treten zwar erst am 30. Januar 2027 in Kraft. Versicherer, die am Voranzeige- und Vorantragsverfahren teilnehmen, erhalten jedoch schon vor diesem Termin eine erste Einschätzung der Bafin. Die Versicherer erfahren, ob und welche neuen Proportionalitätsmaßnahmen sie nutzen können.

Falls die Versicherer sich danach nicht anders entscheiden, wertet die Bafin die eingereichten Unterlagen als Anzeige oder Antrag. Ab dem 30. Januar 2027 verschickt sie dann die förmlichen Bescheide. Sobald diese den Unternehmen zugegangen sind, können sie die Maßnahmen nutzen.

Aufsichtsmitteilung soll Orientierung bieten

Die Exekutivdirektorin für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin, Julia Wiens, appelliert an die Unternehmen, das Angebot zu nutzen: „Ich hoffe, dass viele Versicherer ihre Voranzeigen und -anträge schon ab dem 1. August einreichen. Das hilft der Bafin, aber vor allem den Unternehmen selbst. Denn so können sie sich besser vorbereiten und die neuen Maßnahmen gegebenenfalls direkt ab dem 30. Januar 2027 anwenden.“ Die Aufsichtsmitteilung gebe den Versicherern die nötige Orientierung, heißt es.

Wiens zeigt sich erfreut darüber, dass nun bald die Erleichterungen greifen, für die sich die Bafin in den vergangenen Jahren eingesetzt habe: „Wir haben uns im Solvency-II-Review erfolgreich dafür stark gemacht, noch mehr Proportionalität zu ermöglichen.“

So seien beispielsweise die Schwellenwerte für den Anwendungsbereich von Solvency II angehoben worden. „Das war uns wichtig“, führt Wiens aus. Die Folge: Ab Januar 2027 können die Versicherer, die unter den neuen Schwellenwerten liegen, die schlankeren Vorgaben von Solvency I umsetzen.

Welche Versicherer von den Entlastungen profitieren

Die Nutzung der Proportionalitätsmaßnahmen aus dem Solvency-II-Review ist daran geknüpft, wie die Versicherer eingestuft werden. Künftig können zwei Kategorien von Unternehmen die neuen Entlastungen in Anspruch nehmen:

  • Die erste Gruppe umfasst Small and Non-Complex Undertakings – kurz: SNCUs. Das sind nach Behördenangaben relativ kleine Versicherer mit einem wenig komplexen Risikoprofil. Nach aktuellem Stand fallen darunter rund zehn Prozent der Versicherer, für die Solvency II gilt. SNCUs können zehn Proportionalitätsmaßnahmen direkt anwenden. Dazu gehören zum Beispiel längere Intervalle für die eigene Risikobeurteilung, also das Own Risk and Solvency Assessment (Orsa).
  • Die zweite Gruppe bilden mittelgroße Versicherer, die Non-SNCUs. Dazu zählen derzeit rund 75 Prozent der Unternehmen. Sie können mit Genehmigung der Bafin bis zu sieben der zehn Erleichterungen nutzen, sofern ihr Risikoprofil das zulässt.

Solvency II ist ein EU-weit harmonisiertes Regelwerk für die Versicherungsaufsicht und trat europaweit am 1. Januar 2016 in Kraft. Das risikobasierte Aufsichtssystem für Versicherungsunternehmen wurde in Deutschland durch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG) umgesetzt.

Schwerpunkte des Regelwerks bilden risikobasierte Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen und -gruppen, qualitative Anforderungen an das Risikomanagement sowie erweiterte Publizitätspflichten.

Der Solvency-II-Review begann im Jahr 2019. Am 11. Februar 2019 hatte die EU-Kommission den Startschuss zur Überprüfung von Solvency II gegeben, wie der Versicherungsverband GDV in einem Überblick über den Review-Prozess zeigt.

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