Recht, Steuer & IT
4. März 2020

Solvency II: SCR auf Prüfstand

GDV will, dass Versicherer langfristige Kapitalgeber bleiben. Diesen Monat Eiopa-Auswirkungsstudie.

Der GDV positioniert sich noch einmal für den anstehenden Solvency-II-Review-Prozess. Nach den Vorstellungen des deutschen Versicherungsverbands sollte der Review als Chance begriffen werden, europäische Ziele und Regulierung in Einklang zu bringen. Wichtig sei, übergeordnete europäische Zielsetzungen wie den ‚Green Deal‘ beim Review mitzudenken. Neue Regeln dürfen nicht dazu führen, dass Versicherer als langfristige Kapitalgeber ausfallen.

Der Zeitplan für den Solvency-II-Überprüfungsprozess sieht vor, dass diesen Monat die Eiopa-Auswirkungsstudie startet, die mögliche Folgen der Veränderungen in Säule 1 für Unternehmen prüft. Mögliche Veränderungen in der Säule I, die zu neuen beziehungsweise zusätzlichen Kapitalanforderungen führen könnten, sind für den GDV von besonderer Bedeutung im Review-Prozess. Die erste Säule enthält Regelungen zur marktnahen Bewertung von Aktiva und Passiva, insbesondere zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und zu den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln. Das Solvency Capital Requirement beschreibt dabei die regulatorische Solvenzkapitalanforderung. Im Juni erfolgt voraussichtlich die Übermittlung des Technical Advice an die EU-Kommission.

Viele der derzeit diskutierten Änderungen am Solvency-II-Regelwerk hätten direkte Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen. Als Beispiel nennt der GDV den sogenannten Extrapolationsstart. Dabei geht es um die wichtige Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein Marktzins für sichere Kapitalanlagen ermittelt werden kann und ab wann ein mathematisches Schätzmodell greift. Derzeit beginnt die Extrapolation ab dem Jahr 20. Eine Verschiebung des Extrapolationsstarts würde dazu führen, dass die Kapitalausstattung der Unternehmen deutlich schwankungsanfälliger wäre – und somit langfristige Investitionen stärker eingeschränkt wären. Weitere wichtige Faktoren sind der künftige Umgang mit dem Volatility Adjustment sowie die Berücksichtigung von Negativzinsen bei der Modellierung der Zinsstrukturkurve.

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