Pension Management
25. November 2016

Spitzenverbände reiben sich an bAV-Reform

Der Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt seit drei Wochen auf dem Tisch. Rund 90 Verbände sollten dazu Stellung nehmen. Die Frist ist am 24. November abgelaufen. Zu Wort gemeldet haben sich zuletzt der GDV und die Aba.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) redet nicht lange um den heißen Brei herum, sondern sieht beim Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz in wichtigen Punkten Verbesserungsbedarf. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am 24. November publiziert wurde. Während höhere Zuschüsse und Freibeträge für Geringverdiener in die richtige Richtung gingen, sei insbesondere das gesetzgeberische Verbot jeglicher Garantien im Sozialpartnermodell kontraproduktiv. 
Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des GDV, kommentiert das Reformvorhaben so: „Altersvorsorge braucht nicht nur eine Partizipation an den Chancen der Kapitalmärkte, sondern auch Schutz vor Risiken für ein Mindestmaß an Planbarkeit. Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können.“ Das werde die betriebliche Altersversorgung eher schwächen als stärken, meint Schwark. 
Wie der GDV in Erinnerung ruft, sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften im Sozialpartnermodell die betriebliche Altersversorgung (bAV) tarifvertraglich als reine Beitragszusage gestalten können, der Arbeitgeber also seinen Beschäftigten keine Mindestrente mehr garantieren müsste. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Versicherungsverbands jedoch die Bedingung, dass in Sozialpartnermodellen auch der Versorgungsträger der bAV keine garantierten Leistungen mehr anbieten darf. 
Kritisch bewertet der GDV in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zudem die vorgesehene Verknüpfung von Modellen automatischer Entgeltumwandlung mit dem Sozialpartnermodell. Vielmehr sollte jeder Arbeitgeber autonom in seinem Betrieb Modelle nutzen können, nach denen seine Beschäftigten automatisch in die Entgeltumwandlung einbezogen werden, sofern sie nicht aktiv widersprechen. 
Zu einer größeren Verbreitung der bAV dürften hingegen die Neuregelungen für Geringverdiener beitragen. Neben dem staatlichen Zuschuss gilt dies vor allem für den Freibetrag für Betriebs- und Riester-Renten, die künftig nicht mehr voll auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet würden.
Bei der Riester-Rente wiederum bleibe über den Freibetrag und die geplante leichte Anhebung der Riester-Zulage um elf Euro hinaus noch dingend  Bedarf für Verbesserungen, argumentiert der GDV. Insbesondere notwendig bleibe eine Anhebung des Riester-Deckels, der die maximale Einzahlung in einen Riester-Vertrag trotz der dynamischen Einkommensentwicklung nunmehr seit vielen Jahren auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt. Wegen dieser starren Beschränkung könnten schon heute viele Arbeitnehmer nicht mehr die vom Gesetzgeber vorgesehenen vier Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Damit könne Riester die bei der gesetzlichen Rente entstehenden Lücken für viele Kunden nicht mehr wie geplant auffüllen. 
Auf der nächsten Seite bezieht die Aba Stellung. 
Sichtweise der Aba 
Wie die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung in einer Mitteilung an die Presse hervorhebt, hat sich in den vergangenen drei Wochen eine große Zahl von Mitgliedern der Aba in den unterschiedlichsten Gremien und Funktionen intensiv mit dem Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt und ihn auf Herz und Nieren überprüft. „Unzählige Sitzungen, Telefonate und Telefonkonferenzen hatten den Entwurf zum Gegenstand.“ Fristgerecht wurde die Stellungnahme fertiggestellt und den Ministerien überreicht, berichtet der Verband. Zeitgleich haben in Köln mehr als 200 Betriebsrentenexperten mit Vertretern von Ministerien und Aufsicht den Entwurf analysiert und intensiv diskutiert im Rahmen der Aba-Sondertagung „Großbaustelle bAV“.
Im Kern der jüngsten Diskussionen innerhalb der Aba wurden beispielsweise die folgenden Fragen thematisiert: Wie passt sich eine Änderung in das aktuelle Recht der bAV ein? Sind die vorgeschlagenen Regelungen praktikabel? Wo hakt es? Sind noch Folgeänderungen nötig? Wo droht die Reform nicht weit genug zu gehen, wo droht man das Kind mit dem Bade auszuschütten? Erfreulich viele der Anregungen der Aba seien im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsteil aufgenommen worden. Doch leider regelmäßig nur halbherzig, konstatiert der Verband. Er zieht das Fazit: Die Richtung stimmt, doch die Schritte sind zu kurz! 
Vor diesem Hintergrund macht die Aba nach eigenem Bekunden zahlreiche Verbesserungsvorschläge und regt weitergehende Überprüfungen der Funktionalität von Regelungen an. In Sachen Beitragszusage und deren Umsetzung im Aufsichtsrecht sei ein erstaunlich ausgereifter Vorschlag vorgelegt worden. Aber auch hier stecke die Tücke im Detail. Das zeigten nicht nur die Anmerkungen in der Stellungnahme der Aba, auch die intensiven Diskussionen in Köln hätten das gezeigt. 
Wie geht es jetzt weiter? In den Ministerien werden die Stellungnahmen ausgewertet und gegebenfalls durch Anpassung des Entwurfs berücksichtigt. Der so überarbeitete Entwurf geht dann an das Bundeskabinett, um von dort auf den parlamentarischen Weg gebracht zu werden. Das soll schon in der zweiten Dezemberwoche geschehen. Im Frühjahr beziehungswiese zu Beginn des Sommers könnte dann das Gesetz verabschiedet werden, noch rechtzeitig vor der ganz heißen Phase des Wahlkampfs für die Bundestagswahl 2017, schreibt die Aba. Die praktische Umsetzung etwaiger Neuregelungen brauche ihre Zeit, um zum 1. Januar 2018 Wirkung zu entfalten. Gemessen an der zweijährigen Vorlaufzeit seien die wenigen Monate des Gesetzgebungsverfahrens extrem kurz, zumal noch weitere Stellungnahmen zu erstellen seien und Anhörungen stattfinden. 
Zuletzt hatte unter anderem der Verband der Firmenpensionskassen zum Referentenentwurf für das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz Stellung bezogen,wie Sie hier nachlesen können. 
portfolio institutionell newsflash 25.11.2016/Tobias Bürger
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