Versicherungen
26. Februar 2021

Sustainable-Finance-Beirat veröffentlicht Abschlussbericht

31 Empfehlungen an die Bundesregierung. AKI, Verband öffentlicher Versicherer und FNG nehmen Stellung.

Der Sustainable-Finance-Beirat hat in der Bundespressekonferenz seinen Abschlussbericht vorgestellt. Enthalten darin sind 31 Empfehlungen an die Bundesregierung, durch welche nachhaltige Unternehmen und Aktivitäten einfacher und wirksamer finanziert werden könnten. Allein zur Finanzierung des European Green Deal müssten bis 2030 europaweit nachhaltige Investitionen in Höhe von einer Billion Euro mobilisiert werden, so eine Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung. Finanzakteure könnten diese Mittel bereitstellen. Der Bundesregierung komme dabei jedoch die wichtigste Rolle zu. Diese müsse einen kohärenten, zukunftsfähigen und nachhaltigen Politikrahmen setzen und sei als öffentliche Hand zudem ein Akteur mit Vorbildfunktion und Gestaltungsmacht im Finanzmarkt.

Zu den Empfehlungen des Beirats zählen deshalb nachhaltige Anleiheemissionen sowie nachhaltige Strategien für öffentliche Kapitalanlagen, für Sondervermögen des Bundes und für wirtschaftliche Förderprogramme. Auch öffentlich-rechtliche Finanzinstitute wie die KfW, die Landesförderbanken, Sparkassen, Landesbanken und öffentliche Versicherer nimmt der Bericht in den Blick. Diese sollten ihre Kredit- und Investitionspolitik anpassen.

Um die wichtigsten Ziele, das Pariser Klimaabkommen, die 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und deren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu erreichen, ist ein Zusammenspiel zwischen Real- und Finanzwirtschaft notwendig. Dementsprechend beziehen sich ein Teil der Empfehlungen explizit auf die Realwirtschaft. So sollen externalisierte Kosten der Unternehmen unter anderem mit einem angemessenen CO2-Preis internalisiert werden, eine verbesserte Berichterstattung der Unternehmen soll allen Interessengruppen, insbesondere Investoren und Kreditgebern, zeitnah und messbar aufzeigen, wie Unternehmen auf neue Technologien und Qualifikationsanforderungen, auf Krisenszenarien und Kostenfaktoren wie den Klimawandel, Ressourcenmangel oder Pandemien vorbereitet sind.

„Die Empfehlungen des Beirats sind konkret und praxistauglich“, sagt Karsten Löffler, Vorsitzender des Beirats. „Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung ist dabei einem systemischen Ansatz gefolgt: Er fordert das Zusammenwirken der Akteure und formuliert Empfehlungen für den Politikrahmen.“

Verschiedene Akteure nahmen bereits Stellung. Der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI), welcher über seine Geschäftsführerinnen, Dr. Karin Bassler und Antje Schneeweiß, im Beirat vertreten war, fühlt sich durch den Abschlussbericht in ihrer Arbeit bestätigt. Karin Bassler kommentierte den Bericht wie folgt: „Kirchliche Investoren arbeiten seit über zehn Jahren mit ihrem Leitfaden und mit ESG-Engagement an der Umsetzung ethisch-nachhaltiger Geldanlage. In den Anfangszeiten sind sie damit oft auf Unverständnis bei Vermögensverwaltern getroffen. Im Abschlussbericht wird Sustainable Finance nun für eine bisher unerreicht breite Palette an Bereichen, Akteuren und Themen konkretisiert und ist künftig aus der deutschen Finanzwelt nicht mehr wegzudenken.“ Besonders freut den AKI, dass sich zentrale Forderungen kirchlicher Investoren, etwa bezüglich eines haftungsbewerten Lieferkettengesetzes, in den Empfehlungen wiederfinden. Antje Schneeweiß, die die Untergruppe zur Sozialen Taxonomie der Sustainable Finance-Platform der Europäischen Kommission leitet, kommentierte diesbezüglich: „Damit ist der Einfluss ethisch-nachhaltig ausgerichteter Investoren auf die Unternehmen stark gewachsen. Wir begrüßen insbesondere, dass die Arbeit kirchlicher Investoren, die immer schon einen starken Fokus auf soziale Themen hatten, durch die Empfehlungen des Beirats gestärkt wird.“ Die Bundesregierung hat sich kürzlich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Deutsche Unternehmen scheinen jedoch bislang mit der Einhaltung von Menschenrechten auch im globalen Süden derart zu fremdeln, dass sich Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil nicht gegen Wirtschaftsminister Peter Altmaier mit einem wirksamen, weil zivilrechtlich haftungsbewehrten Lieferkettengesetz durchsetzen konnten.

Bessere Daten erforderlich

Auf die Rolle der Realwirtschaft ging auch Dr. Harald Benzing, Hauptgeschäftsführer des Verbands öffentlicher Versicherer, in einer ersten Stellungnahme ein: „Der heute veröffentlichte Endbericht des Sustainable Finance-Beirats betont zu Recht das Zusammenspiel von Sustainable Finance mit der Realwirtschaft“, so Benzing. Gleichzeitig forderte er weitergehende Rahmenbedingungen, damit die Finanzwirtschaft die Transformation der Wirtschaft befördern könne. „Die Empfehlung für eine öffentliche Nachhaltigkeitsdatenbank ist zwar durchaus sinnvoll,“ so Benzing. Schließlich seien standardisierte und frei verfügbare Daten der Realwirtschaft eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entscheidungen der Versicherer. „Die öffentlichen Versicherer vermissen aber im Bericht eine Aussage zur zukünftigen CO2-Bepreisung“, so Benzing. Zudem ging Benzing auf die empfohlene Klassifizierung von Finanzprodukten ein. „Die Doppelung einer nationalen und europäischen Einordnung ist für Kunden verwirrend und für Anbieter enorm aufwändig“, so Benzing weiter. Auch die Empfehlung des Beirats, die Anreize für Privatanleger zu verbessern, indem die Förderbedingungen bereits geförderter Anlageformen wie der Riesterrente oder VL-Sparen an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden sowie steuerliche Freibeträge für Erträge aus Nachhaltigkeitsprodukten gewährt werden, stieß bei Benzing auf Kritik: „In der Altersvorsorge stehen bei uns die Kundenanforderungen im Mittelpunkt. Ein nachhaltiges Angebot ist sinnvoll, darf aber nicht zwingend sein.“

Unterstützung für eine bessere Kennzeichnung kam dagegen aus dem Forum Nachhaltiger Geldanlagen (FNG). „Nur wenn die Kunden wissen, welchen Beitrag Finanzprodukte zur Erreichung der Sustainable Development Goals leisten, kann das erforderliche Kapital für die nachhaltige Transformation der Finanz- und Realwirtschaft mobilisiert werden. Die Empfehlung eines Produkt-Klassifizierungssystems schafft hier Transparenz und unterstützt die Anlegerinnen und Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen“, so Helge Wulsdorf, Bank für Kirche und Caritas und FNG-Vorstandsmitglied. Eine Meldung hob zudem die Wichtigkeit der Governance zur Umsetz von Nachhaltigkeit hervor: „Nur mit Nachhaltigkeitskompetenzen und einem Managementansatz, der finanzielle und nicht-finanzielle Kriterien berücksichtigt, können Führungskräfte ihre Unternehmen in eine nachhaltige und krisenresiliente Zukunft lenken. Die Empfehlung des Beirats lautet Nachhaltigkeitsexpertise als Mindestqualifikation für Aufsichtsräte festzuschreiben und Nachhaltigkeitsziele auch in der Vergütungspolitik zu berücksichtigen“, sagte Angela McClellan, FNG-Geschäftsführerin.

Union Investment gab sich bezüglich eines zusätzlichen Klassifikationssystems nachhaltiger Anlagen kritisch und verwies dabei auf einen Vorschlag der Verbände, welcher noch weiter gehe als die Offenlegungsverordnung. Gleichzeitig zeigte man sich bezüglich der Beirats-Forderungen hinsichtlich einer Riester-Reform angetan: „Für die Abbildung komplett nachhaltiger Riester-Produkte wäre eine Lockerung der verpflichtenden Garantien essenziell, auch wegen der noch bestehenden Marktenge nachhaltiger Anleihen“, so Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment. „Der Expertenrat der Bundesregierung beschreibt mit der Lockerung der Beitragsgarantie und der Steuerbefreiung für Erträge aus nachhaltigen Anlagen auch in der Rentenphase sinnvolle Ansätze, die den Anlegern weitere Renditechancen eröffnen und gleichzeitig die Finanzierung der nachhaltigen Modernisierung fördern. Rendite und positive Wirkung lassen sich verbinden.“

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