Recht, Steuer & IT
17. Juli 2023

T+1 statt T+2

BVI mahnt, kürzere Abwicklungsfristen im Handel zu beachten. „Bedeutender Wandel in der Finanzbranche.“

Kapitalverwaltungsgesellschaften und (externe) Asset Manager müssen sich schon jetzt mit der Umstellung auf die ab dem 28. Mai 2024 verkürzte Abwicklungsfrist für den Handel mit US-Wertpapieren befassen. Diese Empfehlung publizierte der BVI Ende vergangener Woche.  Andernfalls bestehe die Gefahr, dass nach diesem Stichtag US-Wertpapiertransaktionen entweder überhaupt nicht oder nicht fristgerecht abgewickelt werden können. Dies wiederum könne zu Einschränkungen sowie gegebenenfalls Strafzahlungen und damit zu zusätzlichen Kosten für die Investmentvermögen führen. Die Umstellung, so der Verband, betrifft die gesamte Wertschöpfungskette vom Portfoliomanagement über den Handel, das Middle- und Backoffice bis zu den Verwahrstellen.

Zum Hintergrund: Am 15. Februar 2023 beschloss die US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC, die derzeitige Abwicklung von T+2 für Wertpapiergeschäfte in den USA um einen Tag auf T+1 ab dem 28. Mai 2024 zu verkürzen. Kanada wird diese verkürzte Settlement-Frist am 27. Mai 2024 einführen, informiert der BVI.

Die Umstellung auf T+1 in den USA und Kanada stellt einen bedeutenden Wandel in der Finanzbranche dar, der für alle Marktteilnehmer weltweit Auswirkungen haben wird, so der BVI. Die Umstellung ziele darauf ab, die Effizienz in der Wertpapierabwicklung zu steigern, das Settlement-Risiko zu verringern und die Liquidität im Finanzsystem zu erhöhen.

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