Das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft dringend benötigte Renditepotenziale. Der Paradigmenwechsel führt – konsequent weitergedacht – unter Berücksichtigung des Anlagehorizonts zu einer 100-prozentigen Allokation in Aktien. Dies muss nicht problematisch für ältere Arbeitnehmer sein.
Triebfeder hinter dieser Entscheidung ist die finanzielle Belastung durch die Niedrigzinsphase. Der BVV will seine Mitglieder durch solche Transaktionen nicht nur bilanziell, sondern auch in administrativer Hinsicht entlasten.
Das bAV-Stärkungsgesetz zieht sich schon wieder seit vielen Monaten hin. Nachdem der Bundesrat kürzlich mit dem Regierungsentwurf leicht unzufrieden war, konterte die Bundesregierung am 22. Februar mit ihrer Gegenäußerung den Bundesrat aus. Der aktuelle Zwischenstand.