Die CSRD sollte seit Anfang Juli in deutsches Recht gegossen sein. Einige Pensionseinrichtungen und kleinere Versicherer sehen sich durch das geplante Gesetz im Nachteil. Durch den Review der Offenlegungsverordnung (SFDR) wird sich an der CSRD wohl nichts Wesentliches ändern, jedoch erscheint ein
Vorschlag der EU-Aufsichten zum SFDR-Review nach Meinung von Experten vielversprechend.
GDV, VÖB, Bankenverband und VDT legen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen vor. Ziel ist die Harmonisierung von ESG-Datenabfragen.
Deutscher Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD bringt neue Berichtspflichten. Aba sieht „unnötige Bürokratie“ und „beträchtlichen zusätzlichen Aufwand“ – deutliche Kritik übt der Verband auch am Generationenkapital.