Das sind die neuen Nachhaltigkeitskategorien
Die Offenlegungsverordnung soll umfassend überarbeitet werden. Im Zuge der Reform werden die bekannten Kategorien Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 ersetzt.
Die Offenlegungsverordnung soll umfassend überarbeitet werden. Im Zuge der Reform werden die bekannten Kategorien Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 ersetzt.
Das Versorgungswerk der Zahnärzte Nordrhein investiert auch in Nischen, gerade wenn es sich um soziale Infrastruktur handelt. Schätzen gelernt hat man auf diesem Weg aber auch die Ressourcen eines großen Asset Managers – zumal, wenn es ein Ansatz ist, der nicht nur die finanzielle Rendite im Fokus hat. Letzteres bewährt sich insbesondere bei Assets der sozialen Infrastruktur.
Das zeigt eine Masterarbeit. Der Studiengangsleiter spricht von einem „Beitrag zur Versachlichung der Debatte“.
Die Esma-Leitlinien zu Fondsnamen gelten ab dem 21. Mai 2025 auch für Bestandsfonds. Sie sehen unterschiedliche Vorgaben für Fonds mit verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen vor. Derweil beginnt unter den Fondsanbietern das Rebranding und auch das Wort „bedeutsam“ sorgt für Diskussionen.
Sustainable-Finance-Beirat gibt Handlungsempfehlungen zur geplanten Revision der Offenlegungsverordnung. Eine neue Kategorie „Transition“ wird gefordert.
Während sich die Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie in deutsches Recht verzögert, kündigt die EU an, die Berichtspflichten straffen zu wollen. Derweil zeigt das Beispiel des BVV, wie Altersversorger sorgsam mit Nachhaltigkeit und den neuen Reporting-Standards umgehen.
Die „Platform on Sustainable Finance“ legt im Rahmen des SFDR-Review Vorschläge vor. Offenlegungsverordnung könnte nach der Reform drei neue Kategorien enthalten.
Das einstige Mauerblümchen Sustainable Finance ist in der EU zu einem Regulierungsdschungel mutiert. Zunehmend gibt es jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die Regulierung Orientierungsprobleme und Ineffizienzen aufweist.
Nach Angaben der Ratingagentur Scope gelten mittlerweile mehr als die Hälfte der hierzulande aufgelegten Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung als „nachhaltig“. Doch wie ist es tatsächlich um diese Produkte bestellt? Welchen Einfluss haben sie langfristig auf die ESG-Strategien der Unternehmen?
Die CSRD sollte seit Anfang Juli in deutsches Recht gegossen sein. Einige Pensionseinrichtungen und kleinere Versicherer sehen sich durch das geplante Gesetz im Nachteil. Durch den Review der Offenlegungsverordnung (SFDR) wird sich an der CSRD wohl nichts Wesentliches ändern, jedoch erscheint ein
Vorschlag der EU-Aufsichten zum SFDR-Review nach Meinung von Experten vielversprechend.