Als einziges Land hat Schweden ein gesetzliches Rentensystem mit sechs meist riesigen öffentlich-rechtlichen Pensionsfonds, die ein Vermögen von umgerechnet rund 184 Milliarden Euro managen. Seit Januar haben die Fonds zudem größere Freiheiten bei der Anlage in illiquide und alternative Assets.
Was in Chile nach 37 Jahren aus dem rein kapitalgedeckten System der Rentenversicherung geworden ist, kann aus Sicht der Bürger nur als ein Beispiel dafür dienen, wie man es nicht machen soll. Allerdings gehört der Pensionsmarkt in Chile zu den am schnellsten wachsenden Märkten weltweit.
Wenn der Staat pfeift, muss das Fondsmanagement springen, wie ein aktuelles Vorhaben beim größten Staatsfonds der Welt zeigt. Es steht die gesamte Anlagestrategie auf dem Spiel.
Dr. Richard Herrmann (Vorstand Heubeck AG) erläutert in seinem Gastbeitrag, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz die kollektive Kapitalanlage in der Anwartschaftsphase möglich macht. Dieser Ansatz sei herkömmlichen Lebenszyklusmodellen überlegen. Stabile Renten seien ohne Garantien erreichbar.
Am 7. Juli hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Damit steht das Gesetz, das am 1. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, inhaltlich abschließend fest und wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft dringend benötigte Renditepotenziale. Der Paradigmenwechsel führt – konsequent weitergedacht – unter Berücksichtigung des Anlagehorizonts zu einer 100-prozentigen Allokation in Aktien. Dies muss nicht problematisch für ältere Arbeitnehmer sein.