Pensionskassen

Mehr Transparenz legt nichts Gutes frei

Bereits seit 2016 müssen französische institutionelle Investoren bezüglich Klimarisiken und dem Management von ESG-­Kriterien reporten – oder erklären, warum sie dies nicht tun. Fünf Jahre nach Inkrafttreten untersucht ein Report nun die Bilanz der ­Regulierung, welche auch für deutsche institutionelle Investoren interessante Schlüsse zulässt.

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Recht, Steuer & IT

Ruhe vor dem Sturm

Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die ­Banken, Versicherungen, Pensionskassen und ­Fondsgesellschaften ­bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze ­feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den ­Beteiligten Spielraum –­ und zunächst Zeit, sich für den ­kommenden ­Regulierungssturm zu wappnen.

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