Sustainable-Finance-Beirat veröffentlicht Abschlussbericht
31 Empfehlungen an die Bundesregierung. AKI, Verband öffentlicher Versicherer und FNG nehmen Stellung.
31 Empfehlungen an die Bundesregierung. AKI, Verband öffentlicher Versicherer und FNG nehmen Stellung.
Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Fondsgesellschaften bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den Beteiligten Spielraum – und zunächst Zeit, sich für den kommenden Regulierungssturm zu wappnen.
BMF: Bafin braucht Re-Organisation und personellen Neustart. Einvernehmliche Trennung.
Bafin beschreibt Mindestanforderungen an Geschäftsorganisation und eigene Risikobeurteilung (ERB). ERB bereits in Kraft.
Teils zu wenige Rückstellungen. 1,4 Billionen Euro notleidende Kredite in Bankbilanzen möglich.
Goldman Sachs führt Geldbußen-Rangliste an. Deutsche Bank auf 7. Platz.
Zu viele Indikatoren, zu wenige Daten. Konsultation zu Regulierungsstandards endete vor zwei Wochen.
GDV-Stellungnahme: Faktisches Oligopol schadet Investoren und beeinträchtigt Effizienz der Kapitalmärkte. Kritik an Geschäftspraktiken.
Zwei Rundschreiben bezüglich Geschäftsorganisation und Risikobeurteilung von Ebavs. Frist ist der 27. September 2020.
Gastbeitrag von Dr. Harald Glander, Rechtsanwalt und Partner, und Daniel Lühmann, Rechtsanwalt und Supervising Associate in den Bereichen Financial Services und Investmentfonds bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons.