Lehren aus Cum-ex gehen zu Lasten von Investoren
Der Gesetzgeber zog aus dem Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal Konsequenzen: Anfang 2027 tritt das digitale MiKaDiv-Meldeverfahren in Kraft. Dieser nationale Sonderweg erfordert größere Vorleistungen der deutschen Marktinfrastruktur und damit höhere Administrationskosten. Ebenfalls kritisch für Investoren: Berechtigte Steuererstattungen bei Dividendenabzügen könnten vorerst nicht ausgezahlt werden.










