BRSG: Tarifvertragsparteien sind „sehr zurückhaltend“
Longial: „reiner Anbietermarkt“. Förderung wird positiv aufgenommen.
Longial: „reiner Anbietermarkt“. Förderung wird positiv aufgenommen.
Dr. Richard Herrmann (Vorstand Heubeck AG) erläutert in seinem Gastbeitrag, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz die kollektive Kapitalanlage in der Anwartschaftsphase möglich macht. Dieser Ansatz sei herkömmlichen Lebenszyklusmodellen überlegen. Stabile Renten seien ohne Garantien erreichbar.
Am 7. Juli hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Damit steht das Gesetz, das am 1. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, inhaltlich abschließend fest und wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft dringend benötigte Renditepotenziale. Der Paradigmenwechsel führt – konsequent weitergedacht – unter Berücksichtigung des Anlagehorizonts zu einer 100-prozentigen Allokation in Aktien. Dies muss nicht problematisch für ältere Arbeitnehmer sein.
Triebfeder hinter dieser Entscheidung ist die finanzielle Belastung durch die Niedrigzinsphase. Der BVV will seine Mitglieder durch solche Transaktionen nicht nur bilanziell, sondern auch in administrativer Hinsicht entlasten.
Zahlreiche öffentliche Pensionspläne in den USA rechnen damit, dass ihre breit gestreuten Portfolien mittelfristig weniger Rendite abwerfen als in der Vergangenheit. Aktuaren kommt bei der Projektion der Rendite besondere Bedeutung zu, während im Portfolio die Suche nach Assets in eine neue Runde geht.
Das bAV-Stärkungsgesetz zieht sich schon wieder seit vielen Monaten hin. Nachdem der Bundesrat kürzlich mit dem Regierungsentwurf leicht unzufrieden war, konterte die Bundesregierung am 22. Februar mit ihrer Gegenäußerung den Bundesrat aus. Der aktuelle Zwischenstand.
Die anhaltende Periode niedriger Zinsen und Renditen hat zahlreiche öffentliche Pensionspläne in den USA dazu veranlasst, ihre langfristigen Renditeannahmen nach unten zu revidieren.