Die über vier Millionen Beschäftigten in Mini- und Midijobs in Deutschland sind eine weitgehend unterschätzte Zielgruppe, die über ganz eigene bAV-Gestaltungsoptionen erreicht werden kann. Nun ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und auch die reine Beitragszusage versprüht Charme.
Ende 2022 wurden die ersten beiden Sozialpartnermodelle mit reinen Beitragszusagen zugelassen, also knapp fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Mit dieser völlig neuen Zusageform sollte die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland nun auch in der Praxis in eine neue Welt eintreten, mit dem Verzicht auf Garantien soll die Verbreitung der bAV gestärkt und vor allem auch das Erzielen attraktiver Renditen ermöglicht werden.
Das vergangene Jahr brachte die ersten beiden Sozialpartnermodelle zum Laufen. Aktuell stehen die ersten Nachfolger in den Startlöchern. Doch bremst die Tarifexklusivität die Umsetzung? Wie Arbeitgeber und Gewerkschaften die Kuh vom Eis bringen wollen.
Hinter den Kulissen werkeln Fachleute beim Fachdialog an der dringend nötigen rechtlichen Entschlackung der deutschen bAV. Erste Einzelheiten drangen bei zwei Fachtagungen durch. Welche Perspektiven die Betriebsrente ab dem Sommer entwickeln könnte, bleibt zwiespältig.
Die ersten beiden Sozialpartnermodelle, die auf eine reine Beitragszusage setzen, sind endlich da. Die Projekte der Energie- und der Chemiebranche haben die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bafin. Die Fakten und Hintergründe.
Das Sozialpartnermodell hat fast fünf Jahre nach der gesetzlich fixierten Erlaubnis immer noch keinen erfolgreichen Praxistest bestanden. Nachdem bei den ersten Projekten die Bafin den Spielverderber gab, scheint es in der Chemie-Branche nun zu funken. Hintergründe vermittelte eine Sozialpartner-Fachtagung in Berlin.