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Stiftungen
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: Stiftungsrechtsreform mit Änderungen des BGB tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Rechtssicherheit und Transparenz bei der Anpassung der Landesstiftungsgesetze einhalten.
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Die jüngst verabschiedete Reform des Stiftungsrechts gibt der Governance in Stiftungen Leitplanken. Erstmals besteht eine Haftungsbefreiung für Organmitglieder. Diese Haftungsfreiheit ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Gastbeitrag von RA Dr. Stefan Fritz, Geschäftsführer der Bischof-Arbeo-, St. Antonius- und St. Korbinian-Stiftung, und Jörg Seifart, geschäftsführender Gesellschafter der Gesellschaft für das Stiftungswesen.
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Stiftungen
Bundestag beschließt Gesetz. Kodifizierung der Business Judgement Rule.
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Der im Februar vorgestellte Entwurf für eine Reform des Stiftungsrechts könnte sehr umfangreiche Änderungen des BGB zur Folge haben, die auch neuen Spielraum für die Vermögensverwaltung von Stiftungen eröffnen. Einer der wichtigsten Reformpläne: Die Business Judgment Rule soll künftig auch für Stiftungsorgane gelten. Mit konkreten Vorgaben für die Geldanlage hält sich der Gesetzgeber dagegen weiter zurück.
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