Die Umsetzung des EU Action Plan for Sustainable Finance nimmt Gestalt an. So definiert die schon verabschiedete Offenlegungsverordnung die Informationspflichten, die Banken, Versicherungen und Pensionskassen bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Die Taxonomie-Verordnung legt fest, welche Investments künftig als ökologisch nachhaltig gelten dürfen. Schon bald könnte auch sie Gesetz werden.
Stellungnahme zum Bericht der Technical Expert Group im Rahmen des EU-Aktionsplans zu Sustainable Finance. Offenlegungspflichten für alle Finanzprodukte gefordert.
Network for Greening the Financial System (NGFS) legt ersten Bericht über die Auswirkung von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanzmärkte vor. Zentralbanken unterstützen Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).