Pensionskassen

Komplizierte Gemengelage für öffentliche Zusatzversorgung

Betriebsrente als Sozialleistung des Arbeitgebers ist die bAV-Urform, doch die Verbreitung stagniert. Anders im öffentlichen und kirchlichen Dienst. Da bieten Zusatzversorgungskassen ein solides Ruhestandspolster, sind jedoch nur teilweise kapitalgedeckt.

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