Pensionskassen
18. Februar 2020

Taxonomie: Mangel an klimabezogenen Daten

Aba fürchtet Mehrfachregulierung. Zur Offenlegungsverordnung bald Entwürfe für technische Regulierungsstandards erwartet.

Die Taxonomie-Verordnung hat im Januar eine weitere Hürde ­genommen. In einer gemeinsamen Sitzung haben der ECON, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung, und der ENVI, der ­Ausschuss für Umweltfragen, den Text wie erwartet angenommen, nachdem zuvor im Dezember 2019 im Trilogverfahren ein politischer Kompromiss zwischen Rat, Parlament und ­Kommission erzielt worden war. Indessen sorgt das Regelwerk für anhaltende Diskussionen unter den Finanzmarktteilnehmern. Verbände wie die ­Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (Aba) befürchten­ beim Thema Nachhaltigkeit eine Mehrfachregulierung von ­Altersvorsorgeeinrichtungen, da die EbAV-II-Richtlinie bereits Vorgaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken enthält. Auch die Offen­legungsverordnung und die geplante ­Taxonomie-Verordnung ­enthalten dazu Offenlegungsvorgaben.

„Die EbAV-II-Richtlinie ­enthält bereits ESG-Anforderungen und Offenlegungsregelungen inklusive ESG in den Bereichen Risikomanagement und Kapital­anlage, insbesondere in den Artikeln 25 und 30. Bei Nachhaltigkeitsrisiken sehen wir daher für EbAV eine Doppelung der Vorschriften“, ­kritisiert Dr. Cornelia Schmid, ­Referentin für Europa, Kapitalanlage und Statistik bei der Aba. Dort sieht man die Gefahr verschiedener Anweisungen zum gleichen Sachverhalt.  „Das ist insofern ­bedeutend, da es zu beiden Verordnungen noch umfangreiche Konkretisierungen durch die EU-Kommission­ und die EU-Aufsichtsbehörden geben wird“, ergänzt Schmid. Zur ­Offenlegungsverordnung werden entsprechende ­Entwürfe für technische Regulierungsstandards durch Eiopa, Esma und Eba zum März oder April erwartet.

Auswirkungsperspektive ist neu

„Die Europäische Union verfolgt in Sachen Finanzierung nachhaltigen Wachstums einen ambitionierten Plan“, sagt Verena Menne, zuständig für das Thema Europa und OECD bei der Aba, und ­ergänzt: „Wir stehen bei ESG erst am Anfang der Entwicklung.“ ­Dabei sei man als Verband der EbAV an praktikablen Lösungen für die Umsetzung der neuen Anforderungen interessiert, so Aba-­Vertreterin Schmid: „Es ist uns politisch wichtig, eine Regulierung zu bekommen, die auch von Altersversorgungseinrichtungen mit 20 Mitarbeitern umsetzbar ist.“ Ein für EbAVs neues Thema, dass durch die Offenlegungsverordnung auf den Tisch kommt, ist die Auswirkungsperspektive, also die Frage, welche ESG-Implikationen­ das eigene Portfolio insbesondere auf die Verwirklichung der ­Klimaziele von Paris hat. „Die wichtigste Hürde, um solche ­Auswirkungen messen zu können, liegt in der mangelnden Verfügbarkeit von Informationen und Daten für Altersversorgungseinrichtungen“, sagt Schmid. Die Unternehmen der Realwirtschaft stellten klimabezogene Daten bisher nur unzureichend zur Verfügung und begründeten das oft auch mit Wettbewerbsbedenken. „Das ist auch ein valider Punkt“, sagt Schmid. Zudem lasse die Taxonomie noch viele ­Fragen offen, zum Beispiel sei die geografische Reichweite der ­Taxonomie-VO nicht klar. „Sind Investments in US-amerikanische ­Aktien dem Taxonomie-Universum zuzuordnen?“, fragt Schmid. Am jetzt abgestimmten Text erwartet sie keine größeren Änder­ungen. Zudem werde es wohl keine sechs Monate mehr dauern, bis die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Autoren:

Schlagworte: | |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert