Pensionsfonds
25. Februar 2013

Towers Watson bringt eigenen Pensionsfonds

Der Pensionsfonds richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Die Zahl der deutschen Pensionsfonds steigt damit auf 31, davon sind neun Unternehmenspensionsfonds.

Towers Watson hat einen eigenen Pensionsfonds gegründet und damit das erste Produkt dieser Art aufgelegt, das weder einem einzelnen Großunternehmen noch Finanzdienstleister zuzurechnen ist. Wie die Beratungsgesellschaft mitteilte, richtet man sich mit dem Pensionsfonds an Unternehmen aller Branchen und Größenklassen. „Der Towers Watson Pensionsfonds eignet sich für Unternehmen, welche die hohe Flexibilität eines eigenen Pensionsfonds schätzen, jedoch die mit dem Betrieb eines eigenen Pensionsfonds verbundenen Aufgaben wirtschaftlich nicht darstellen können oder wollen“, erklärte Dr. Reiner Schwinger, Managing Director bei Towers Watson Deutschland.
Der Pensionsfonds ist nicht der erste externe Durchführungsweg auf der bAV-Plattform von Towers Watson, dort befinden sich bereits ein Contractual Trust Arrangement (CTA) und eine Unterstützungskasse. Wieso sich die Unternehmensberatung zusätzlich zu den bestehenden Durchführungswegen nun zur Auflegung eines Pensionsfonds entschlossen hat, macht Dr. Martin Brixner, Leiter Finanzierungslösungen bei Towers Watson Deutschland, mit folgenden Worten deutlich: „Der Pensionsfonds bietet als einziger externer Durchführungsweg die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die von den Mitarbeitern in der Vergangenheit bereits erdienten Pensionsansprüche – den so genannten ‚past service’ – in einem Zug zu übernehmen.“ Und weiter: „Die noch in der Zukunft zu erdienenden Pensionsansprüche der Mitarbeiter werden in diesem Modell über einen CTA oder eine Unterstützungskasse laufend ausfinanziert. Dieses bewährte Vorgehen lässt sich besonders einfach und effizient durch die aufeinander abgestimmten Komponenten der bAV-Plattform von Towers Watson realisieren.“
Der Pensionsfonds ist in Deutschland mit dem Altersvermögensgesetz von 2001 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geschaffen worden und unterliegt den Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsicht der Bafin. Im Vergleich zu Pensionskassen verfügt der Pensionsfonds über mehr Freiheiten bei der Kapitalanlage, ohne allerdings volle Anlagefreiheit wie angelsächsische Pension Funds zu genießen.
Freier als Pensionskassen, aber nicht so frei wie ihre angelsächsischen Pendants
Die Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung orientiert sich in Aufbau und Gliederung an der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen und sieht entsprechend einen Katalog zulässiger Anlageformen vor. Dies hat die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) in der Vergangenheit schon des Öfteren bemängelt und die Streichung der Passagen zum Anlageuniversum gefordert. Damit stieß die Arbeitsgemeinschaft beim Bundesfinanzministerium jedoch bislang auf taube Ohren. Zuletzt geschehen im Mai 2011, als die Aba volle Anlagefreiheit für deutsche Pensionsfonds forderte und das Bundeskabinett ungeachtet dessen die Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung ohne Änderungen beschloss.
Bis zum Jahresende 2012 wurden in Deutschland 30 Pensionsfonds gegründet und zugelassen, davon sind neun Unternehmenspensionsfonds, auf die der mit Abstand größte Teil der Pensionsfonds-Dotierungen der vergangenen Jahre entfällt. Wie die Statistiken der Bafin zeigen, waren Ende 2009 bereits 30 Pensionsfonds, davon neun Unternehmenspensionsfonds, in Deutschland zugelassen. Somit hat sich an der Zahl der in Deutschland zugelassenen Pensionsfonds seit rund drei Jahren nichts verändert. Mit dem Towers Watson Pensionsfonds kommt nun Nummer 31 hinzu.   
portfolio institutionell newsflash 18.02.2013/kbe

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