Recht, Steuer & IT
26. April 2019

Uneinigkeit zwischen Eiopa und Bafin zu EbAV-II-Kontrollen

Eiopa mahnt häufigere Kontrollen vor Ort an. Bafin hält Kontrollen alle sieben bis zwölf Jahre für ausreichend.

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa und die Bafin sind uneins bezüglich der Häufigkeit der aufsichtsrechtlichen Kontrollen im Rahmen der EbAV-II-Regulierung, wie das Nachrichtenportal Investment & Pensions Europe in Bezug auf einen Bericht der Eiopa berichtet. Wie die Eiopa in ihren Empfehlungen zu Deutschland anmerkt, sollten Inspektionen vor Ort in einem häufigeren Zyklus als bisher stattfinden. Durchschnittlich werden Inspektionen vor Ort in Europa alle drei bis sechs Jahre durchgeführt. Die Bafin führt derzeit mindestens alle sieben bis zwölf Jahre Kontrollen bei Pensionseinrichtungen durch. Der Zyklus ist abhängig von einem Risikoklassifikationssystem, mit welchem die Einrichtungen hinsichtlich ihres Risikoprofils bewertet werden.

Wie die Eiopa schreibt, stelle „ein Mangel an oder eine geringe Häufigkeit von Inspektionen vor Ort einen Defizit an bestehenden Aufsichtsverfahren dar.“ Die Bafin widerspricht der Empfehlung und will an dem aktuellen Zyklus festhalten. Sie führt umfangreiche quantitative und qualitative Maßnahmen sowie Berichtspflichten an, welche zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Zudem würden, anders als in den meisten EU-Staaten, gewährte Versicherungsansprüche vorrangig vor allen anderen Ansprüchen behandelt. Die Eiopa hatte im Rahmen eines Peer-Reviews zur Umsetzung der EbAV-II-Regulierung insgesamt 27 Empfehlungen an 16 EU-Mitgliedsstaaten abgegeben und diese mit hoher, mittlerer und niedriger Priorität klassifiziert. Die Empfehlung an die Bafin ist als hohe Priorität gelistet.

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