Recht, Steuer & IT
24. April 2013

Verbände kritisieren AIFM-Steueranpassungsgesetz

Im Schlepptau des deutschen Umsetzungsgesetzes zur AIFM-Direktive muss auch die Besteuerung angepasst werden. Das geplante AIFM-Steueranpassungsgesetz stößt in der Finanzbranche jedoch auf heftige Kritik.

Das geplante AIFM-Steueranpassungsgesetz diskriminiert alternative Anlageklassen und Strategien. Diese Befürchtung hegt der Bundesverband Alternative Investments (BAI) und hat deshalb ein eigenes Besteuerungskonzept erarbeitet.
Insbesondere die Differenzierung zwischen privilegierten Investmentfonds und den sogenannten Investitionsgesellschaften, zu denen unter anderem alternative Investmentfonds aus dem Bereich Infrastruktur zählen werden, ist nach Ansicht des BAI für eine weitere Entwicklung alternativer Investments am Standort Deutschland kontraproduktiv. „Der Regierungsentwurf sieht eine aus unserer Sicht willkürliche Privilegierung einzelner Fondstypen vor, insbesondere der traditionellen Ogaw-Fonds. Alternative Investmentfonds und deren Anleger hingegen werden benachteiligt. Das spielt am Ende auch konkurrierenden Fondsstandorten in die Hände und widerspricht deutschen Interessen“, erklärt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer.
Der BAI fordert deshalb, dass nicht nur aufsichtsrechtlich ein einheitlicher Rahmen für alle Arten von Investmentfonds und deren Manager geschaffen werden sollte, sondern auch bei der Besteuerung. Es sollten keine einzelnen Fondstypen steuerlich privilegiert werden.
Wie dies aussehen könnte, zeigte der BAI in einem eigenen Besteuerungskonzept, das im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss vergangene Woche vorgestellt wurde. Übergeordnete Ziele dieses Vorschlages seien eine weitgehende Gleichbehandlung und steuerrechtliche Erfassung von direkt und indirekt gehaltenen Investments. Kernelement des Konzeptes sei die periodengerechte Besteuerung der realisierten Erträge, einschließlich Gewinne aus Veräußerungsgeschäften, auf Anlegerebene nach vorheriger Ermittlung der Erträge auf Ebene des Anlagevehikels und anteilige Zurechnung auf die Anleger. Letztendlich gehe es dem BAI um eine steuerliche Transparenz des Anlagevehikels unabhängig von dessen Rechtsform und Ausgestaltung.
Mit seiner Kritik steht der BAI nicht allein. Auch Spitzenverbände der Wirtschaft, darunter der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), kritisieren Einzelpunkte des Entwurfs zum AIFM-Steueranpassungsgesetz. Erhebliche Bedenken bestehen unter anderem zu folgenden Punkten:
Bei Publikumsfonds und bei Spezialfonds soll es laut dem Entwurf bei einem Verstoß gegen Anlagevorschriften nicht mehr wie bisher zu einem Bußgeld, sondern zu einem Verlust der transparenten Besteuerung kommen. Dies hätte erhebliche negative Folgen für die Anleger in Fondsanteilen, deren Schutz die Anlagegrenzen gerade bezwecken sollen. Bei Spezialfonds soll es sogar rückwirkend zu einem Wegfall der transparenten Besteuerung kommen. Im Interesse der Anleger sowie deren Kunden sollte nach Ansicht des GDV wie für Publikumsfonds ein Wechsel des Besteuerungsregimes nur durch einen formalen Bescheid und nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ebenfalls kritisch gesehen wird die vorgesehene Umqualifizierung von normalen Fonds in steuerpflichtige Investitionsgesellschaften, was zwangsläufig zu Doppelbesteuerungen und somit zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Überbesteuerung führe. Keinesfalls sollte laut GDV die Situation durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Pauschalbesteuerung weiter verschärft werden.
Nach Ansicht des Versicherungsverbandes ist der Anwendungsbereich des neuen Investmentsteuergesetzes insgesamt zu weit gefasst, so dass es zwangsläufig zu einer sehr weiten Anwendung des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften käme. Dieser gehe über den Regelungsbedarf hinaus. Die vom Bundesrat zudem vorgeschlagene Regelung zur gewinnerhöhenden Auflösung von im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbenen Verpflichtungen sei systemwidrig und führe auch zu einer Besteuerung von bereits in der Vergangenheit erfolgten Vorgängen.
In einer öffentlichen Anhörung diskutierte der Finanzausschuss des Bundestags den entsprechenden Entwurf zum AIFM-Steueranpassungsgesetz vergangene Woche mit Sachverständigen der Fondsbranche, darunter auch der GDV, der BDI und BVI. Welchen Erfolg die Verbände mit ihrer Kritik haben, ist offen. Fest steht allerdings: Am 21. Juli dieses Jahres endet die Umsetzungsfrist für die AIFM-Richtlinie, die dann genau zwei Jahre in Kraft ist. Die flankierenden steuerlichen Maßnahmen sollten dann ebenfalls klar sein.
portfolio institutionell newsflash 24.04.2013/kbe
 

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