Recht, Steuer & IT
3. November 2026

Verius und Schuldscheindarlehen: Bund schlüsselt Wertberichtigungen auf

Krankenkassen unter Bundesaufsicht haben auf problematische Kapitalanlagen rund 400 Millionen Euro wertberichtigt. Davon entfallen 130 Millionen Euro auf Verius-Schuldverschreibungen. Die Aufarbeitung wirft Fragen zur eigenen Risikoprüfung und zur Verantwortung von Vorständen und externen Dienstleistern auf.

Die Bundesregierung hat die bilanziellen Belastungen der Krankenkassen unter Bundesaufsicht aus Verius-Schuldverschreibungen und immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen aufgeschlüsselt. Von insgesamt rund 400 Millionen Euro Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2025 entfallen etwa 130 Millionen Euro auf die Schuldverschreibungen des Verius-Fonds und 270 Millionen Euro auf immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen.

Damit ist die finanzielle Aufarbeitung nicht abgeschlossen. Für die Jahresrechnung 2026 haben einige Krankenkassen weitere Wertberichtigungen angekündigt, deren Höhe noch offen ist. Aus den bislang ausgewiesenen bilanziellen Korrekturen lassen sich weder endgültige noch bereits realisierte Gesamtverluste ableiten.

Eigene Risikoprüfung im Fokus

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kommt nach bisherigen Erkenntnissen zu dem Ergebnis, dass die betroffenen Krankenkassen die Risiken der komplexen Verius-Papiere beim Erwerb nicht oder nicht ausreichend erkannt haben. Teilweise hätten sie möglicherweise auf externe Gutachten vertraut, ohne sich selbst hinreichend mit der Anlage auseinanderzusetzen. Die abschließende aufsichtsrechtliche Bewertung steht noch aus.

Parallel verfolgen betroffene Krankenkassen Ansprüche gegen Verkäufer beziehungsweise Vermittler und Gutachter sowie teilweise gegen Beschäftigte und Vorstände. Einzelne vertragliche Einigungen haben bereits zu Rückflüssen geführt. Beträge nennt die Bundesregierung hierzu nicht.

Am Landgericht Frankfurt am Main sind drei Verfahren zum Verius-Komplex anhängig. In zwei dieser Verfahren sind mündliche Verhandlungen für den 10. Dezember 2026 angesetzt. Neben der Qualität der Anlageentscheidungen stehen damit auch Organhaftung und Regressmöglichkeiten im Mittelpunkt der Aufarbeitung.

Die Konsequenzen für die Anlagepraxis beschäftigen auch die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern. Auf ihrer Tagung am 11. und 12. November 2026 wollen sie die Anforderungen an das Anlage- und Risikomanagement von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen beraten. Im Zentrum stehen die Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und angemessener Ertrag sowie deren Umsetzung durch ein qualifiziertes Risikomanagement.

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