Versicherungen
6. September 2023

Versicherer und Banken nehmen KMU bei ESG an die Hand

VÖB und GDV veröffentlichen gemeinsamen ESG-Leitfaden für Corporate Schuldscheindarlehen. Adressaten sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) haben einen gemeinsamen ESG-Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen erstellt. Der „gemeinsame Standard für den Markt für Corporate Schuldscheindarlehen“ soll es Versicherern und Banken leichter machen, Emittenten von Schuldscheindarlehen besser hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit beurteilen zu können.

„Insbesondere für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) wird es damit wesentlich leichter, finanzmarktrelevante ESG-Informationen zur Verfügung zu stellen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Der gemeinsame ESG-Fragebogen für Corporate Schuldscheindarlehen (CSSD) erleichtere es zudem branchenübergreifend Banken und Versicherern, die vielfältigen regulativen Vorgaben zu erfüllen und wesentliche Nachhaltigkeitsdaten zu erfassen.

Akteure im Marktsegment der CSSD entlasten

„Wenn Unternehmen künftig nicht von jeder Bank, jedem Versicherer und Investor mit immer wieder neuen ESG-Fragen konfrontiert werden, liegt das im Interesse aller Beteiligten. Bis zur Erreichung dieses Ziels ist es aber noch ein langer Weg, denn Methoden und auch in Teilen die ESG-Regulierung sind noch nicht finalisiert“, berichtet Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB. Der Fragebogen für Corporate Schuldscheindarlehen sei eine konkrete Hilfestellung und ein erster Schritt.

Der Fragebogen umfasst die drei ESG-Themenfeldern Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Damit können die Unternehmen wesentliche Informationen zu den thematischen Komplexen in standardisierter Form zur Verfügung stellen. Durch die Einigung auf einen gemeinsamen Standard könnten zudem Berichtsanforderungen reduziert und die Unternehmen der Realwirtschaft entlastet werden. Hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen seien verschiedene Vorgaben berücksichtigt worden, insbesondere Angaben zur Offenlegungsverordnung.

Neue ESG-Regulierungsvorgaben würden zukünftig noch aufgenommen. Der Fragebogen sei jedoch unverbindlich für Mitgliedsunternehmen der beiden Verbände, betonten diese entsprechend einer Mitteilung vom Dienstag. Die Nutzung des ESG-Fragebogens steht auch anderen Marktteilnehmern frei. Den Link zum Fragebogen als pdf oder Excel-Version finden Interessierte hier.

Autoren:

Schlagworte: | | |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert