Investoren
27. März 2024

Neuheit: Darum hat das WPV einen Asset Manager gegründet

Berufsständische Versorgungswerke waren schon immer eine besonders spannende Gruppe im Lager der institutionellen Investoren. Das WPV hat nun sogar einen eigenen Asset Manager gegründet. Wie es dazu kam und was das bringt, erfahren Sie hier.

Die von berufsständischen Versorgungswerken betriebene Kapitalanlage hat in den vergangenen Jahren große Veränderungen durchlaufen und sich weiter professionalisiert. Das ist sehr zu begrüßen, gehören die Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien ­Berufe (zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer im WPV) die Pflichtversorgung in der ­Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen, doch zur ersten Säule des Altersvorsorgesystems. Interessante Entwicklungen gab es zuletzt vor allem in Nordrhein-Westfalen.

Erinnert sei an die sogenannte Infrastrukturquote, die im März 2021 per Erlass durch das Finanzministerium in Düsseldorf, dem die Versorgungswerke des bevölkerungsreichsten Bundeslandes unterstehen, eingeführt wurde. Sie ermöglicht es dort ansässigen Versorgungswerken unter Landesaufsicht bei der ­Geldanlage separat eine Infrastrukturquote von fünf Prozent zu beantragen. Dadurch eröffnet sich den Körperschaften mehr Spielraum, ihre Renditeziele zu erreichen.

Das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen (WPV) zählt mit einem Vermögen von rund 5,5 Milliarden Euro zu den größeren berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland. In jüngster Zeit haben die Düsseldorfer ein spannendes Projekt umgesetzt und so für ein Novum gesorgt: Als erstes Versorgungswerk gründete das WPV eine Asset-­Management-Gesellschaft.

Eine Asset-Management-Tochter als Novum

Während die ­Gründung eigener Asset-Management-Töchter bei Versicherungsgesellschaften üblich ist, gilt das keineswegs für Versorgungswerke oder Pensionskassen. Die WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG (WPV AAM) ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des 1993 errichteten WPV mit rund 17.000 Mitgliedern und Leistungsberechtigten. Infolge der Gründung der Tochtergesellschaft hat Dr. Hans Wilhelm Korfmacher zusätzliche Aufgaben übernommen. Der 66-Jährige ist seit der Gründung vor über 30 Jahren Vorsitzender der Geschäftsführung des WPV. Nun fungiert er auch bei der WPV AAM als ­Geschäftsführer. Sascha ­Pinger, der als Geschäftsführer im WPV die Vermögensanlage und die IT/Digitalisierung verantwortet, ist ebenfalls Mitglied der Geschäftsführung der Asset-Management-Tochter.

Das WPV gewährleistet die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für nahezu alle deutschen Wirtschaftsprüfer. Der ursprünglich für das Land Nordrhein-Westfalen gegründeten Organisation sind 14 Bundesländer durch Staatsverträge mit dem Land Nordrhein-Westfalen beigetreten. Für seine Mitglieder will das Versorgungswerk ein verlässlicher und kompetenter Begleiter für die Altersvorsorge sein. Die Gründung der Asset-Management-Einheit untermauert diese Aussage.

Das WPV-Vermögen besteht im Wesentlichen aus Investmentfonds

Im Rahmen einer Veranstaltung des Club of Finance, dessen Vorstandsvorsitzender Korfmacher ebenfalls ist, erläuterte er im November Überlegungen für die Gründung der WPV AAM (wir haben darüber berichtet). Damals sagte er: „Wir wollen uns noch professioneller aufstellen und weiterhin nah an den Assets ­arbeiten.“ Daran anknüpfend hat die Redaktion von portfolio institutionell nachgehakt und wirft im Folgenden einen Blick in den Maschinenraum der Düsseldorfer: Ihr Vermögen besteht neben einer Renten-Direktanlage im Wesentlichen aus Investmentfonds, die als Spezialfonds beziehungsweise sonstige alternative Investmentfonds (AIF) für das WPV von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) respektive alternativen Investmentfondsmanagern (AIFM) aufgelegt worden sind.

Darüber hinaus hält das WPV ­unmittelbar einen Immobilienbestand – in der Regel über Immobiliengesellschaften. Die neu gegründete Tochter berät die KVG und den AIFM, wie Geschäftsführer Korfmacher gegenüber ­unserer Redaktion betont. Hierdurch und über die Verwaltung der Immobiliengesellschaften wirkt sie an der Vermögensanlage des WPV mit.

Rechtliche Fragestellungen

Die WPV AAM ist seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Wertpapierinstitut zugelassen worden und hat ihre Arbeit zum 1. Oktober vergangenen Jahres aufgenommen. Die Gründe für die Zulassung als Wertpapierinstitut sind rechtlicher Natur: Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ­Beratung von KVG und AIFM „qualifizieren“, wie Juristen sagen, als Wertpapierdienstleistung im Sinne des Paragrafen 2 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) und als Wertpapiernebendienstleistung im Sinne des Paragrafen 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG.

Soweit im Zusammenhang mit der  Anlageberatung Vermittlungsleistungen erbracht werden, qualifizieren diese Tätigkeiten als Anlagevermittlung im Sinne des Paragrafen 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG. Die Pläne für die Gründung der WPV AAM musste das Versorgungswerk aber nicht nur mit der Bafin abstimmen, sondern insbesondere mit der für Versorgungswerke in Nordrhein-Westfalen zuständigen Aufsicht, dem Finanzmini­sterium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Danach gefragt, wie es dazu kam, die WPV AAM als Wertpapier­institut in der vorliegenden Rechtsform zu gründen, verweist ­Geschäftsführer Korfmacher auf den ehrenamtlichen Vorstand des Versorgungswerks. Dieser sei für Entscheidungen zur Struktur der Vermögensanlagen nach der Satzung zuständig. Das Gremium ­habe auf der Grundlage eingehender Beratung zu regulatorischen und steuerrechtlichen Fragen die Entscheidung zur Gründung getroffen, sagt er.

„In aufsichtsrechtlicher Hinsicht ist insoweit bedeutsam, dass eine Begleitung von Investments in Fonds, die durch eine KVG oder einen AIFM verwaltet werden, durch Investoren mit dem Fremdverwaltungsgebot nach Maßgabe der regulatorischen Vorgaben für KVG und AIFM kollidieren könnte“, erklärt Korfmacher und fährt fort: „Die übliche Tätigkeit von Anlageausschüssen ist zwar rechtlich nicht geregelt, aber ‚gelebte Praxis‘ und unzweifelhaft zulässig.“

WPV hat Anlagekompetenz aufgebaut

Seitens des WPV bestehe der Wunsch, die im eigenen Haus aufgebaute Kompetenz in vielen Asset-Klassen „künftig noch stärker als bisher beratend in die Entscheidungs­findung in KVG und AIFM einzubringen.“ Dies sei rechts­sicher nur über einen Bafin-lizenzierten Anlageberater darstellbar. Bei der Vermögensanlage gilt beim WPV der Grundsatz „make or buy“. Es geht also darum, Aufgaben mit eigenem Personal zu erledigen oder als Dienstleistung einzukaufen – je nachdem, ­welches Vorgehen effizienter ist.

Beim WPV haben sie sich dafür entschieden, dass die Zinsträger-Direktanlage im eigenen Haus ­erfolgt. Korfmacher: „Insoweit werden nur Zinsänderungsrisiken, aber keine Bonitätsrisiken in Kauf genommen.“ Die Anlage darüber ­hinaus, also für die Asset-Klassen Aktien, Credit, Immobilien und alternative Anlagen wie zum Beispiel Private Equity, Private Debt und Infrastruktur (Equity und Debt), erfolgt über externe ­Manager. Gebündelt werden die Anlagen in einem Spezialfonds für die liquiden Anlagen sowie zwei SCS-FIS in Luxemburg für Immobilien- und die alternativen Anlagen.

Die Geschäftsführung trifft auch weiterhin die Anlageentscheidungen

Welche Folgen hat die Gründung des WPV-eigenen Asset Managers für die künftigen Entscheidungs- und Ablaufprozesse in der Kapitalanlage? Die kurze Antwort darauf lautet: Keine gravierenden. „Entscheidungen über die Anlage werden wie bisher im Rahmen der vom Vorstand vorgegebenen strategischen Allokation und Risikoneigung von der Geschäftsführung des WPV getroffen, die hierbei weiterhin kompetent durch eigene Mitarbeiter unterstützt wird“, bekräftigt der WPV-Geschäftsführer. Die Beratung hinsichtlich des konkreten Mandates und die Unterstützung der KVG beziehungsweise des AIFM beim Monitoring und Reporting seien „sodann Aufgaben der Beratungsgesellschaft“.

Nun könnte man annehmen, dass das WPV die neue Asset-­Management-Einheit weiteren Versorgungswerken öffnet; schließlich nutzen Versicherungen ihre Asset-Management-Ableger als Einnahmequelle, indem sie sich für externe Anleger öffnen. Beim WPV gibt es keine derartigen Pläne. „Die WPV AAM ist mit dem Ziel gegründet worden, die KVG und den AIFM zu beraten, die die Gelder des WPV in einem Spezialfonds beziehungsweise in den zwei SCS-FIS verwalten“, so Korfmacher. „Nicht Ziel der Gründung und jedenfalls derzeit nicht geplant ist, anders als bei zahlreichen Versicherungs-Tochtergesellschaften, Beratungsmandate für Dritte zu übernehmen.“

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