Versorgungswerke
14. April 2026

VZB bis Jahresende mit Kassensturz beschäftigt

Rechtsweg ist für Verwaltungsausschuss „zentrales strategisches Instrument“. Noch höherer Verlust nicht ausgeschlossen.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist weiter mit Aufräumarbeiten beschäftigt. In einem Schreiben an die Mitglieder zur Lage des VZB informierte der neu formierte Verwaltungsausschuss vor einer Woche, dass man „am Ende des ersten Jahres der Aufarbeitung eines Finanz- und Korruptionsskandals“ stehe, „der in Umfang und Tragweite ohne Beispiel in der Geschichte deutscher Versorgungswerke ist“. Den Umfang des Verlusts beziffert der Ausschuss mit „derzeit mindestens“ rund der Hälfte des Anlagevermögens. Ein noch höherer Verlust ist nicht ausgeschlossen, unter anderem weil man insbesondere bei Immobilienfonds davon ausgehen müsse, „dass die derzeit ausgewiesenen Bewertungen teilweise deutlich über den Preisen liegen, die das VZB beim Verkauf tatsächlich erzielen kann“.

Dazu, wie es genau um die finanzielle Lage bestellt ist, kann das Versorgungswerk noch keine Angaben machen. Laut dem Schreiben, welches portfolio institutionell vorliegt, könne der vorläufige Jahresabschluss 2024 erst auf Grundlage der finalen unabhängigen Anlagebewertung aufgestellt werden. Dies werde wegen der gegebenenfalls notwendigen Nachprüfung des Abschlusses 2023 voraussichtlich bis in das vierte Quartal 2026 dauern. Belastbare Anwartschafts- und Rentenbescheide könne das VZB erst versenden, wenn – so das Schreiben – die Hauptsatzung geändert wurde, um Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Im März mahnte der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen noch ein höheres Tempo bei der Aufarbeitung an. In einem Schreiben an den Verwaltungsausschuss des VZB legte der ABV ein „deutlich anspruchsvolleres Timing zur Vorlage des testierten Jahresabschlusses 2024 und direkt anschließend des testierten Jahresabschlusses 2025“ nahe.

Versorgungswerk setzt auf Klageweg

Zur Verbesserung der Lage setzt das VZB auf die Justiz. Wörtlich schreibt das VZB: „Die Einleitung erfolgversprechender rechtlicher Schritte zur Schadenskompensation ist das zentrale strategische Instrument und der entscheidende Hebel, um eine spürbare Verbesserung der Vermögenslage herbeizuführen. Das VZB wird deshalb seine treuhänderische Verantwortung wahrnehmen und potenzielle Schadenersatzansprüche konsequent geltend machen.“ Die dem Versorgungswerk vorliegenden Erkenntnisse würden auf „relevante Defizite in der externen Risikoanalyse, der Jahresabschlussprüfung sowie der Begleitung durch die Landesaufsicht“ hinweisen. Zudem führt der neue Verwaltungsausschuss interne Gründe für die Verluste an. Die Generalstaatsanwaltschaft würde gegen Verantwortliche unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der besonders schweren Korruption ermitteln. Geplant sei auch, unter anderem gegen das Land Berlin eine Klage auf Schadenersatz zu erheben.

Neuigkeiten enthält auch das Organigramm des Versorgungswerks. Die Position des Direktors, die bei anderen Versorgungswerken der eines Geschäftsführers entspricht, hat Georg Geenen inne. Der ehemalige VBL-Vorstand war zuvor auf der VZB-Homepage als kommissarischer Amtsinhaber aufgeführt.

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