Pensionskassen
15. Juni 2026

WTW: Pensionskassen brauchen vereinfachte Spielregeln

Pensionskassen rufen nach Rechtssicherheit und Bürokratieabbau. Nach Angaben von WTW müssen die Einrichtungen eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen bewältigen.

Die Pensionskassenbranche hat eine klare Botschaft an die Politik: Wichtiger als neue Reformvorhaben sind vor allem verlässliche Rahmenbedingungen. Das zeigt eine Umfrage unter rund 50 Pensionskassenvertretern auf dem 14. Pensionskassentag von WTW in Frankfurt am Main. Die Veranstaltung brachte am 9. Juni 2026 Vertreter von rund 20 Pensionskassen zusammen.

Wie der Investment Consultant im Nachgang informierte, wünschen sich 59 Prozent der Befragten von der Bundesregierung in erster Linie Rechtssicherheit und Bürokratieabbau – deutlich vor allen anderen Reformoptionen. Das Ergebnis der Umfrage ist laut WTW ein deutliches Signal: Während die politische Diskussion um neue Fördermodelle und Produktwelten an Fahrt gewinnt, fordert die Praxis zunächst Klarheit über die bestehenden Spielregeln.

„Die Pensionskassen haben derzeit eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen zu bewältigen, die Kapazitäten binden und strategische Entscheidungen erschweren“, sagt Hanne Borst, Leiterin Retirement Deutschland bei WTW. Für eine Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung brauche die Branche verlässliche und vereinfachte Spielregeln.

Bedeckungsvorschriften werden begrüßt

In der Umfrage beim Pensionskassentag ging es auch um die neuen Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen, die sich aus dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) ergeben. Laut WTW sehen 37 Prozent der Teilnehmer darin eine große Chance – vorausgesetzt, die Aufsichtsbehörde begleitet die Umsetzung konstruktiv.

Die neuen Regelungen ermöglichen es Pensionskassen erstmals, vorübergehende Unterdeckungen im Sicherungsvermögen zu tolerieren – eine Flexibilität, die bislang nur Pensionsfonds offenstand. Erste Kassen sind bereits in konkreter Abstimmung mit der Bafin. Mit jeweils 19 Prozent folgen die neue Förderung durch das Altersvorsorgereformgesetz sowie Verbesserungen bei den Sozialpartnermodellen.

Nach früheren Angaben des Bundesfinanzministeriums müssen Pensionskassen ihre versicherungstechnischen Verpflichtungen zu jedem Zeitpunkt vollständig mit Sicherungsvermögen decken können. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass Anlagehorizonte in der Altersvorsorge lang und Stornorisiken gering sind, weil einzelne Beschäftigte ihre zugesagten Ansprüche nicht vorzeitig entnehmen können.

Das Resultat ist nach Ministeriumsangaben, dass Pensionskassen eher konservativ und festverzinslich anlegen. So erreichen sie geringe Schwankungen in der Bewertung und vermeiden, dass sie bei drohender Unterdeckung zum Verkauf von Vermögensanlagen gezwungen sind. Eine Lockerung der Bedeckungsvorschriften wurde daher von den Pensionskassen seit Längerem gefordert.

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