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24. Juni 2025

Zeitenwende bei Sustainable Finance: Innovationen anstelle von zu viel Bürokratisierung, Regulierung und Sozialstaat

Sustainable Finance tut sich schwer. Eine die Erderwärmung nicht aufhaltende Klimapolitik, die Notwendigkeit von Rüstungsinvestments und Zweifel an der Nachhaltigkeit der Sozialpolitik sollten zu einer Überarbeitung des Sustainable-Finance-Projekts anregen. Zielführender wäre die Einsicht, dass Nachhaltigkeit im Finanz- und Versicherungssektor auch ohne überbordende Regulatorik geht.

Gastbeitrag von Dr. Henry Schäfer, Univ.-Prof. (a. D.), Universität Stuttgart

Nicht erst seitdem die EU-Kommission erkannt hat, dass in ihrem Regulierungsüberschwang CSRD, ESRS, CSDDD und Taxonomie et cetera aus der Spur gekommen sind und mit einem „Omnibus“ wieder auf einen gangbaren Weg geführt werden sollen, kommt Sustainable Finance nur schwer in die Gänge. Diese bürokratisch-technische Justierung der grünen Finanzregulierung findet statt in einem EU-weiten und globalen Handlungsumfeld, das durch enorme geo- und handelspolitische Verwerfungen gekennzeichnet ist, deren ganzes Ausmaß erst langsam erkennbar wird, deren Vorboten aber bereits handfeste politische Folgen zeitigen.

Aus bundesdeutscher Sicht am markantesten ist die Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse, um von der neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD für die nächste Legislaturperiode den nötigen finanziellen Handlungsspielraum primär zur Finanzierung von Aufbau und Erstarken der jahrzehntelang vernachlässigten Bereiche „Verteidigungsbereitschaft“ und „Infrastruktur“ zu schaffen.

Im Vorfeld der kürzlichen Bundestags- und Bundesratsbeschlüsse zur sogenannten Schuldenbremse wurde vielfältig und oft kontrovers über die Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher Gelder durch eine höhere Staatsverschuldung gesprochen, wenig dagegen von Potenzial und Erfordernis einer begleitenden (Um)Lenkung privaten Kapitals in Verteidigungsbereitschaft und Infrastruktur. Vielleicht kann sogar von einer Fehlallokation gesprochen werden, welche durch die vorherige Ampel-Koalition und die Industriepolitik von EU-Kommission und -Parlament vor dem Herbst 2024 entstand: Höchste politische Priorität für die Re-Allokation privaten Kapitals genoss der Klimasektor zur Erreichung der anspruchsvollen Klimaziele der EU und ihrer Mitgliedsstaaten – sozusagen ein „Climate All In“ für das Privatkapital.

Die Sinnhaftigkeit und Berechtigung dieser industriepolitischen Schlagseite wurde oft kritisiert, scheinbar bedurfte es aber erst der Eruptionen in den transatlantischen Beziehungen unter der neuen Trump-Administration, der anhaltenden militärischen Bedrohungslage Europas durch Russlands Hegemonialstreben und andere, dass Bewegung in festgefahrene politische und regulatorische Strukturen kam. Die sollte vor einem neuen Verständnis und einer geänderten Praxis von Sustainable Finance nicht haltmachen. Hierzu werden nachfolgende Überlegungen vorgestellt und Vorschläge gemacht.

Investitionen in die Rüstungsindustrie – alter Sprengstoff in Zeiten spannungsgeladener Geopolitik

„No Weapons“, „No Nukes“ – traditionelle Säulen nachhaltiger Geldanlagen, von denen sich nach wie vor aufgrund des Marktberichts 2024 des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) der Ausschluss von kontroversen Rüstungsgütern am häufigsten in ESG-Fonds findet; in gut der Hälfte der Fonds sind sogar jegliche Anlagen in Rüstungsgüterhersteller verboten. Mittlerweile können sowohl nach dem Zielmarkt-Konzept des Bundesverbands Investmentfonds als auch den Vorgaben der ESMA Rüstungshersteller in ESG-Fonds aufgenommen werden, sofern es sich nicht um Produzenten von völkerrechtlich geächteten Waffen (beispielsweise chemische und biologische Waffen) handelt.

Hatte Atomenergie bereits mit Verabschiedung der Taxonomie auf Betreiben Frankreichs und zahlreicher EU-Staaten grüne Konformität erlangt, aber weite Teile der deutschen Befürworter von Sustainable Finance fassungslos gemacht, so sorgten der Ukraine-Krieg und aktuell die europäischen Befürchtungen vor einer militärischen Entfremdung von der bisherigen Schutzmacht USA und einer offenen militärischen Flanke gegenüber Russland für ein politisches Bewusstsein einer als dringend eingeschätzten Stärkung der heimischen Verteidigungsbereitschaft. Und die ist schlechterdings ohne Rüstungsgüter nicht darstellbar, widerspricht aber der überwiegenden Zahl von Anlagerichtlinien des Nachhaltigkeitsspektrums und indirekt auch den Do No Harm Principles der Taxonomie.

Dabei ist gerade das Ausschlusskriterium „Rüstungsgüter“ ein Paradebeispiel dafür, wie herausfordernd Anspruch und Wirklichkeit einer (und hier ist die Bezeichnung angebracht) ethischen Geldanlage sein kann. Allein die Details der zugrunde zu legenden Ausschlusskriterien haben schon früher bei so manchen institutionellen Investoren deren inneren Frieden strapaziert. Wenn es dann an die Umsetzung ging, wurde es nicht minder aufreibend: Welche Rüstungsgüter sollen betroffen sein, welche dienen Angriffs- und welche Verteidigungszwecken, ab Überschreiten welcher Umsatzgrenze von Rüstungsgütern eines Mischkonzerns ist ein Ausschluss begründet (es kursieren in Anlagerichtlinien Spannen von fünf bis zehn Prozent), wie sind sogenannte Dual-Use- oder Multiple-Use-Güter zu handhaben und so weiter.

Interessant wird es werden, wenn im Rahmen des Sondervermögens der Bund seine Anleihen begibt, mit welchen am Kapitalmarkt die Gelder zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben mobilisiert werden. Es ist vermutlich nicht davon auszugehen, dass die entsprechenden Emissionen an Bundesanleihen für Investoren erkennen lassen, ob sie in Rüstungs- oder andere Verwendungszwecke investieren.

Trotz der nach wie vor weitverbreiteten Ächtung von Rüstungsgütern in ESG-Fonds und Mandaten halten sich schon länger entgegengesetzte Anlagevorstellungen. Bereits mit Russlands Überfall der Ukraine lieferten die Finanzmärkte mit den nach oben schnellenden Aktienkursen der Leopard-Schmiede Rheinmetall und des Rüstungskonzerns Hensoldt eine unmissverständliche Marktmeinung. Und die neuen geopolitischen Herausforderungen seit Anfang des Jahres haben diese Einschätzung durch fortgesetzte, bis dahin ungeahnte Höhenflüge in den Aktienkursen von Rüstungsgüterherstellen weiter angeheizt. Früher als „Vice Investments“ oder „Sin Stocks“ gebrandmarkte Anlagen erfreuen sich neben Einzelaktien in neu gewandeten ETFs wie Van-Eck Defense Ucits ETF oder dem Future of Defense Ucits ETF von Han-ETF so großer Anlegerbeliebtheit, dass die großen deutschen Fondsgesellschaften unter Druck geraten sein dürften und seit Kurzem mit eigenen „Defense-Fonds“ aufwarten.

Derzeit sind intensive Diskussionen unter Investoren, Kreditinstituten, Versicherungen et cetera im Gange, einen tradierten Umgang mit Ausschlusskriterien für Rüstung einer Überprüfung und eventuellen Revision zu unterziehen. Es dürften von einer Lockerung entsprechender Ausschlusskriterien eine erhebliche Freisetzung von Privatkapitel ausgehen, welches damit neue geopolitische Verantwortung für die nachhaltige Sicherung demokratischer Gesellschaftssysteme in Europa übernehmen kann.

Finanziell priorisieren: Klima-Adaption anstelle von Klima-Mitigation

Auch wenn dem christdemokratischen Bundeskanzler von den Oppositionsparteien Doppelzüngigkeit in Sachen Schuldenbremse vorgehalten wurde – mit dem Zugeständnis zur Lockerung der Schuldenbremse als Gegenleistung für 100 Milliarden Euro Klimaschutzmaßnahmen konnte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen noch einmal vor dem Antritt der Oppositionsrolle der kommenden Bundesregierung ihren klimapolitischen Stempel aufdrücken. Jetzt käme es darauf an, die bisherige Fokussierung der Klimapolitik und von Sustainable Finance zur Finanzierung von Klima-Mitigation auf die Fokussierung von Klima-Adaption zu legen. Der Grund: Die globale Dekarbonisierungsrate stagniert und eine Überschreitung des 1,5-Grad-Ziels wird nach einer Studie von PWC vom Anfang dieses Jahres immer mehr Realität, schon weil die globalen Hauptverursacher China, USA und Indien mit zusammen gut 50 Prozent der globalen Emissionen aus unterschiedlichen, aber resistenten Gründen in den kommenden Jahren kaum etwas an ihrem CO₂-Ausstoß markant ändern werden.

Zum Teil wird das Gegenteil zu befürchten sein: Während die USA unter der Trump-Administration die fossile Industrie zur Erhöhung ihrer Fördermengen ermuntert, werden ein weiter steigendes, auf fossile Energie basierendes Wirtschaftswachstum Indiens und eine immer noch hochgradig von Kohle und Gas abhängige chinesische Wirtschaft das Weltklima beständig anheizen, allen Treibhausgas mindernden Maßnahmen anderer Staaten wie denen der EU zum Trotz. Deutschlands Klima-Mitigation, gar seine grüne Transformation, werden diesbezüglich kaum zu Buche schlagen, dagegen werden die durch die kaum mehr aufzuhaltende Erderwärmung ausgelösten Extremwetterereignisse in Deutschland wie auch in anderen Ländern in den nächsten Jahren wachsende, massive Schäden hinterlassen, wenn nicht Investitionen und Maßnahmen zur nationalen Resilienz gegenüber Klimafolgen ergriffen werden.

Hierfür priorisiert privates Kapital zu mobilisieren, erscheint deshalb wesentlich sinnvoller, ja gebotener und dringlicher als weiter nationalen Klimaschutzzielen hinterher zu jagen, die wenig an der globalen Treibhausgasbilanz ändern dürften. Diese Sichtweise erfordert ein radikales Umdenken in der derzeitigen Klima- und Nachhaltigkeitspolitik, vor allem aber der Sustainable-Finance-Regulierung in Deutschland.

Social Private Impact finanzieren, sozialpolitische Transfers reduzieren

Die Arrondierung öffentlicher Ausgaben für Rüstungs- und Infrastrukturzwecke ist ein neuer Betrachtungswinkel von Sustainable Finance, die Einsparung öffentlicher Ausgaben durch die Substitution öffentlicher durch private Leistungsanbieter und deren Finanzierung ein weiterer. Im Zuge der Verhandlungen der Parteien zur Lockerung der Schuldenbremse und Einrichtung der Sondervermögen wurde in Medien und Forschungseinrichtungen immer wieder auf die notwendige Freisetzung von Finanzmitteln durch den Abbau staatlicher Subventionen und auf Entbürokratisierung gepocht. Auch wenn in Bezug auf den Subventionsabbau die unter der „Ampel“ ausufernden klimapolitischen Ausgaben (berechtigterweise) auf den Prüfstand gehören, so ist der Löwenanteil der Sozialausgaben der öffentlichen Haushalte wesentlich dringlicher zu hinterfragen. Und hier kommt aus Sicht der Nachhaltigkeit die Frage ins Spiel, inwieweit das derzeitige Subsidiaritätsprinzip in der Sozialpolitik zu überdenken ist.

Bereits 2014 wurde im Rahmen eines durch den G8-Gipfel vier Jahre zuvor in Deutschland unter der Federführung der Bertelsmann Stiftung eingesetzten National Advisory Board (NAB) dem Privatsektor „wirkungsorientiertes Investieren“ (WI) empfohlen, um Sozialleistungen in Zukunft noch umfassender von (privatwirtschaftlich geführten) Sozialunternehmen wahrnehmen zu lassen und, verbunden damit, neue Finanzierungschancen mit Nachhaltigkeitsanspruch für vor allem institutionelle Investoren zu schaffen. Was in etlichen Ländern relativ gut klappt, wird im letzten weltweit verbliebenen Sozialstaat mit seiner Bismarckschen Prägung gerade von den etablierten Anbietern von Sozialleistungen kritisch beäugt. So stellte der Abschlussbericht des NAB auf Seite 25 seinerzeit fest: „Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen gemeinnützigen Sozialunternehmen haben Vorbehalte gegenüber WI als Finanzierungsansatz. Sie fürchten den Rückzug des Staates beziehungsweise der Sozialversicherungsträger aus der Finanzierung von Pflichtleistungen zugunsten privaten Anlagekapitals und damit die Erosion der verlässlichen Refinanzierung ihrer Arbeit.“

Die hier geäußerten Bedenken sind auch als eine Form von gesellschaftlicher und politischer Verkrustung zu verstehen, die soziale Innovationen behindern und neuartige effiziente Leistungsangebote in einer sich dynamisch wandelnden Welt mit sich ändernden Sozialbedarfen erschwert. Durch eine sich ausweitende, selektive Übernahme von Sozialdienstleistungen durch private Einrichtungen, entsteht der Bedarf nach Mobilisierung dazu benötigten privaten Kapitals und besteht die Chance für die bisherigen staatlichen Ausgaben auf Entlastung und Zuführung freigewordener Finanzmittel für andere nachhaltige Zwecke wie Infrastrukturinvestitionen. Es gilt auch, den Freiraum für Sozialinventionen und -innovationen, neue Organisationsformen und passgerechtere Leistungsangebote durch bisher gebremste oder gar nicht erst zugelassene Potenziale zu schaffen sowie dazu das benötigte Privatkapital bereitzustellen.

Wie eine Marktstudie im Auftrag der Bundesinitiative Impact Investing aus dem Jahr 2022 ergab, wird der Markt für „Anlagen mit positiven, messbaren sozialen und ökologischen Wirkungen, die auch eine finanzielle Rendite erzielen“ (wirkungskompatible und -effektive Investitionen, vorzugsweise aus dem Private-Equity-Bereich) in Deutschland in den nächsten Jahren wachsen können, falls es gelingt, unter anderem förderliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Und hier wird dringender und umfassender Reformbedarf gesehen. Bis dieser gedeckt wird, sind private Initiativen zur Förderung von Social Impact Investings eine Alternative. So hat die Bertelsmann Stiftung jüngst mit ihrem „IMMPACT Guide“ einen praktikablen Vorschlag zur Förderung von Start-ups im Bereich von Sozialdienstleistungen gemacht. Und mit der EU-Verordnung zu Eltifs dürfte ein guter Schritt zur Mobilisierung von Privatkapital von Seiten der Privatanleger geschaffen sein.

Vorgenannte Überlegungen unterscheiden sich von den aus dem Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) zusammen mit 21 weiteren Organisationen im Herbst 2024 der EU-Kommission vorgelegten Empfehlungen für eine weitere Offenlegungsverordnung für soziale Aktivitäten (und damit weiteren bürokratischen Auflagen für Unternehmen). Die im Empfehlungspapier enthaltenen Vorstellungen sind als Fortsetzung der bis auf weiteres von der EU-Kommission „auf Eis“ gelegten sozialen Taxonomie zu interpretieren, haben kaum inhaltliche Berührungspunkte zu den hier angestellten Vorschlägen und dürften tendenziell nur ein weiteres Anziehen der Regulierungsschraube bewirken.

Finanzinnovationen im Risikomanagement dringend gesucht

Anknüpfend an die zu erwartenden Anstiege in der globalen Temperatur durch den ungehemmten weltweiten CO₂-Ausstoß, sollten Fähigkeiten zur Resilienz in Wirtschaft und Gesellschaft, zum Handhaben neuartiger Klimarisiken mit systemischem Charakter sowie zum Schutz von Leben, Umwelt und Vermögen vor klimabedingten Schäden mehr in den Vordergrund auch der Finanz- und Versicherungsmärkte rücken. Die dafür notwendige Kompetenz für eine „Zeitenwende im Risikomanagement“ wird bislang viel zu wenig den Finanzmärkten und ihren Experten zugetraut, vorhandene Instrumente werden in viel zu geringem Maße eingesetzt und Innovationen auf diesen Gebieten werden nicht in dem Umfang und mit der Intensität motiviert, wie es in Anbetracht der zu erwartenden wachsenden Klimafolgeschäden erforderlich sein wird.

Es sorgen mittlerweile die immer destruktiveren Folgen von Klimarisiken, ihre systemischen Ursachen und die daraus folgenden strukturellen Unsicherheiten für neue Herausforderungen im Risikomanagement. „Tail Risks“ und Resilienz rücken unaufhaltsam in den Vordergrund, bieten aber auch zusätzliche Geschäftspotenziale für auf Resilienzkompetenz ausgerichtete Produktangebote, wie zum Beispiel Wetterderivate, Cat-Bonds, Derivate auf Emissionszertifikate und adäquate Beratungsangebote. Solcherart ausbaufähige Produkt- und Leistungsinnovationen sollten in einem neuen Sustainable-Finance-Verständnis, basierend auf weniger Regulierung und mehr privater Inventions- und Innovationskraft einen höheren Stellenwert erhalten als es bislang der Fall ist und aufsichtsrechtlich gefordert wird.

Sustainable Finance als Ausgeburt einer überbordenden Regulierung offenbart mit wachsender Bürokratisierung, steigenden Governance Costs und schwachem sozialem und ökologischem Impact immer mehr Zweifel an der Effektivität dieses industriepolitischen Ansatzes. Wirtschaft, Gesellschaft und Politik nicht nur in Deutschland stehen zudem vor historisch gewaltigen Herausforderungen, die noch bis vor kurzem unverrückbar geltende politische und wirtschaftliche Positionen in Frage stellen. Dies kann und darf nicht ohne Rückwirkungen auf Verständnis und Ausgestaltung von Sustainable Finance sein. Der Überschwang der bisherigen Regulierung, die Wucht geopolitischer Veränderungen aber auch die kritischen Haltungen weiter Teile der Bevölkerung gegenüber staatlich verordneten klimapolitischen Wegen, sorgen für Disruptionen auch in der Finanzwelt und sollten als Chancen verstanden werden, dringend erforderliche Inventionen und Innovationen in Angriff zu nehmen.

Die in diesem Beitrag angestellten Überlegungen und Vorschläge sollten als Ingangsetzung einer dringend gebotenen Überarbeitung des „Projekts Sustainable Finance“ verstanden werden, nicht im Sinne des von den Brüsseler Behörden verstandenen Regulierungswusts, sondern als eigenständige Projekte von Asset Ownern und Managern. Denn: Gewollte Nachhaltigkeit im Finanz- und Versicherungssektor geht auch ohne überbordende Regulierung.

Vor allem institutionelle Investoren mit Affinität zu nachhaltigen Investitionszwecken dürften mittlerweile über viel Kompetenz zur Beurteilung, Initiierung und zum Monitoring von Sustainable-Finance-Investitionen verfügen. Es gilt wegzukommen von übertrieben juristisch geprägten und gesteuerten Sustainable-Finance-Verständnissen und -Praktiken hin zu einem „mehr Ökonomie in Nachhaltigkeit wagen“. Die bisherige Praxis und das teilweise fundamentale Verständnis von „grünen Anlagen“ dürften nicht unerheblich Relikte einer älteren Generation von Asset Ownern und Managern sein, die zunehmend in oder vor einem Generationenwechsel stehen. Mit dem Einzug der Gen Y und Gen Z in das Asset Management dürfte mehr Offenheit, innovatives Denken und Wagemut in Sachen Sustainable Finance zu erhoffen sein.

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