Zwei Versorgungswerke planen Fusion
Mit Beginn des kommenden Jahres werden sich zwei Versorgungswerke zusammenschließen. Beide kennen sich seit Jahren.
Die Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen und das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen stehen kurz vor einer Fusion. Der Zusammenschluss der beiden Organisationen soll zum 1. Januar 2027 wirksam werden. An dem Vorhaben wird seit Monaten gefeilt.
In diesem Zusammenhang wurde das Bremische Zustimmungsgesetz über den Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen von der Bürgerschaft beschlossen. Das Gesetz war am 15. Juli 2026 verkündet worden und am Tag darauf in Kraft getreten.
Auch der niedersächsische Landtag musste dem Vorhaben zustimmen. Am 10. September 2026 wurde das entsprechende Gesetz ausgefertigt und am 15. September 2026 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Ein Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen regelt die Details. Er wurde am 20. Mai und am 8. Juni 2026 unterzeichnet.
Zwei Versorgungswerke unterschiedlicher Größe
In Deutschland gibt es 16 berufsständische Versorgungswerke für Rechtsanwälte. Insgesamt bestehen laut der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) 91 berufsständische Versorgungswerke. Der Markt ist zersplittert. Neben einer Reihe großer Organisationen gibt es auch eine Fülle kleiner Einrichtungen. Fusionen sind sehr selten.
Auch die beiden norddeutschen Partner in spe sind von unterschiedlicher Größe. Während das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen etwa 14.000 Mitglieder zählt und ein Vermögen von rund 2,7 Milliarden Euro verwaltet, ist die Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit rund 1 800 Mitgliedern und einem verwalteten Vermögen von rund 240 Millionen Euro wesentlich kleiner.
Beide Partner arbeiten seit Jahren eng zusammen. So ist die Mitgliederverwaltung der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags seit dem Jahr 1998 dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen am Standort Celle übertragen. Seit 2007 umfasst die Geschäftsbesorgung auch die Anlagenberatung und die Vorbereitung der Kapitalanlageentscheidungen der Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen.
Entsprechende Ausgestaltungen sind angesichts der Größenunterschiede häufig anzutreffen. Mehr darüber haben wir in einem Rückblick anlässlich des 100. Geburtstags der Bayerischen Apothekerversorgung (2025) aufgeschrieben.
Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen und Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen fusionieren
Der Zusammenschluss soll diese Kooperation konsequent fortsetzen, heißt es im Staatsvertrag. „Mit dem Zusammenschluss werden eine Verwaltungsvereinfachung, eine daraus resultierende Senkung der Verwaltungskosten sowie Synergieeffekte in der Kapitalanlage erstrebt“, wie dem Dokument zu entnehmen ist.
„So können etwa die Mitgliederbetreuung, die Buchhaltung, das Risikomanagement und das Meldewesen einheitlich erfolgen. Auch die doppelte Beauftragung namentlich der internen Revision, des für beide Versorgungseinrichtungen obligatorischen versicherungsmathematischen Gutachtens sowie der Jahresabschlussprüfung entfällt.“ Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen seien vor diesem Hintergrund übereingekommen, einen Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen zu ermöglichen.
Das Fundament der Altersvorsorge für die Freien Berufe
Berufsständische Versorgungswerke sind das Fundament der Altersvorsorge für die sogenannten Freien Berufe und Selbsthilfeeinrichtungen der einzelnen Berufsstände. Ihre Mitglieder sind Ärzte oder Apotheker, aber auch Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte sowie Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Auch Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten sind Teil der berufsständischen Versorgung, für die jeweils landesrechtliche Regelungen gelten.
Da die Bundesländer die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für die berufsständische Versorgung haben, ist die Einrichtung eines Versorgungswerkes auf Bundesebene nicht möglich. Aus diesem Grund ist die Landschaft der Versorgungswerke fragmentiert.
Groß, größer, am größten
Übrigens ist das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen das größte berufsständische Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Deutschland. Aktuell verwaltet es Kapitalanlagen von rund 14 Milliarden Euro und trägt die Alters-, Berufs- und Hinterbliebenenversorgung für fast 50.000 Mitglieder und Rentenbezieherinnen und -bezieher.
Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland. Sie führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen. Dazu zählt neben der Bayerischen Apothekerversorgung auch die Bayerische Ärzteversorgung – das größte berufsständische Versorgungswerk Deutschlands.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Berufsständische Versorgungswerke
In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar